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Nebenkostenabrechnung prüfen

Jede zweite Abrechnung enthält Fehler – so erkennst du sie

Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein Buch mit sieben Siegeln. Komplizierte Berechnungen, Fachbegriffe und lange Zahlenkolonnen machen es schwer zu verstehen, ob alles korrekt ist. Studien zeigen: Rund 50% aller Abrechnungen enthalten Fehler – Mieter zahlen im Schnitt 300€ zu viel pro Jahr. Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine Abrechnung prüfst.

Rechtliche Grundlagen

Das Wichtigste zu deinen Rechten als Mieter:

§ 556 BGB – Dein Schutzparagraph

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 556, dass Nebenkosten nur umgelegt werden dürfen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Vermieter muss jährlich abrechnen.

Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die BetrKV listet alle 17 Kostenarten auf, die auf Mieter umgelegt werden dürfen. Alles andere ist nicht umlagefähig – auch wenn es in deiner Abrechnung steht.

12-Monats-Regel

Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum abrechnen. Verpasst er die Frist, kannst du Nachzahlungen verweigern (§ 556 Abs. 3 BGB).

Widerspruchsfrist

Du hast 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit für Einwendungen. Trotzdem musst du die Zahlungsfrist (meist 30 Tage) einhalten – unter Vorbehalt.

Die 17 umlagefähigen Kostenarten

Nur diese Kosten dürfen laut Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden:

1.Grundsteuer
2.Wasserversorgung (Kaltwasser, Wasserzähler, Wasseraufbereitung)
3.Entwässerung (Kanalgebühren, Abwasser)
4.Heizung (Brennstoff, Wartung, Bedienung, Reinigung, Immissionsmessung)
5.Warmwasser (zentrale Warmwasserversorgung)
6.Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
7.Aufzug (Betriebsstrom, Überwachung, Reinigung, Notrufsystem)
8.Straßenreinigung und Müllbeseitigung
9.Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
10.Gartenpflege (Gärtner, Geräte, Erneuerung von Pflanzen)
11.Beleuchtung (Außenbeleuchtung, Flure, Keller, Waschküche)
12.Schornsteinreinigung
13.Sach- und Haftpflichtversicherung
14.Hauswart (nur Tätigkeiten, die umlagefähig wären)
15.Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel (Achtung: seit Juli 2024 eingeschränkt!)
16.Waschraum (Betriebskosten der Waschküche)
17.Sonstige Betriebskosten (nur wenn im Mietvertrag konkret benannt)

Diese Kosten sind NICHT umlagefähig

Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Kontoführung)
Reparaturen und Instandhaltung
Instandsetzung (z.B. neue Heizung)
Leerstandskosten
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
Bankgebühren und Finanzierungskosten
Abschreibungen
Kabelanschluss-Grundgebühr (seit 1. Juli 2024)

CO2-Kosten 2025: Wer zahlt wie viel?

Seit 2023 werden die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. 2025 liegt der CO2-Preis bei 55€ pro Tonne.

Die Aufteilung richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes:

Effiziente Gebäude (< 12 kg CO2/m²/Jahr)

Mieter trägt 100% der CO2-Kosten

Mittlere Gebäude (12-32 kg CO2/m²/Jahr)

Kosten werden geteilt (50-90% Mieter, Rest Vermieter)

Ineffiziente Gebäude (> 52 kg CO2/m²/Jahr)

Vermieter trägt 95% der CO2-Kosten, Mieter nur 5%

Tipp: Prüfe, ob die CO2-Kosten in deiner Abrechnung korrekt aufgeteilt wurden. Der Vermieter muss die Berechnung offenlegen.

Die 10 häufigsten Fehler

Diese Fehler tauchen besonders oft auf – und kosten dich bares Geld:

Abrechnung zu spät (Fristversäumnis)

Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Kommt sie später, musst du Nachzahlungen nicht leisten – Guthaben steht dir aber trotzdem zu.

Nicht umlagefähige Kosten

Reparaturen, Verwaltungskosten, Instandhaltung oder Bankgebühren dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden – werden aber in jeder dritten Abrechnung trotzdem berechnet.

Falscher Verteilerschlüssel

Kosten müssen nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel verteilt werden. Ändert der Vermieter den Schlüssel eigenmächtig, ist das unzulässig.

Fehlende oder falsche Belegeinsicht

Du hast das Recht, alle Originalbelege einzusehen – seit 2025 auch elektronisch. Verweigert der Vermieter dies, kannst du die Zahlung zurückhalten.

Doppelte Berechnung

Manche Kosten werden sowohl in der Kaltmiete als auch in den Nebenkosten berechnet (z.B. Hausmeister). Das ist nicht erlaubt.

Leerstandskosten umgelegt

Kosten für leerstehende Wohnungen dürfen nicht auf andere Mieter verteilt werden. Der Vermieter muss diese selbst tragen.

Falsche Wohnfläche

Wird nach Quadratmetern abgerechnet, muss die korrekte Wohnfläche verwendet werden. Prüfe, ob die Fläche mit deinem Mietvertrag übereinstimmt.

Falscher Abrechnungszeitraum

Die Abrechnung muss exakt 12 Monate umfassen und mit dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum übereinstimmen.

Fehlende Pflichtangaben

Die Abrechnung muss Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, deinen Anteil und deine Vorauszahlungen enthalten. Fehlt etwas, ist sie formell unwirksam.

CO2-Kosten falsch aufgeteilt

Seit 2023 muss der Vermieter seinen Anteil an den CO2-Kosten tragen. Viele Abrechnungen enthalten diese Aufteilung noch nicht korrekt.

10-Punkte-Checkliste zum Prüfen

Gehe diese Punkte systematisch durch:

1

Abrechnungszeitraum prüfen

Die Abrechnung muss genau 12 Monate umfassen. Stimmt der Zeitraum mit deinem Mietvertrag überein?

2

Frist prüfen

Ist die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir eingegangen? Datum des Poststempels zählt!

3

Kostenarten prüfen

Sind nur die 17 umlagefähigen Kostenarten enthalten? Reparaturen, Verwaltung und Instandhaltung sind NICHT umlagefähig.

4

Verteilerschlüssel kontrollieren

Wird der Schlüssel aus deinem Mietvertrag verwendet? Wohnfläche, Personenzahl, Wohneinheiten oder Verbrauch – was wurde vereinbart?

5

Wohnfläche prüfen

Stimmt die angegebene Wohnfläche mit deinem Mietvertrag überein? Abweichungen über 10% berechtigen zur Mietminderung.

6

Vorauszahlungen abgleichen

Wurden alle monatlichen Vorauszahlungen korrekt angerechnet? Vergleiche mit deinen Kontoauszügen oder Dauerauftragsbelegen.

7

Mit Vorjahr vergleichen

Starke Abweichungen zum Vorjahr (über 10%) sollten erklärt werden können. Frag nach den Gründen!

8

CO2-Kostenaufteilung prüfen

Ist die CO2-Kostenaufteilung nach dem Stufenmodell korrekt berechnet? Der Vermieter muss seinen Anteil übernehmen.

9

Formelle Anforderungen prüfen

Enthält die Abrechnung: Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, deinen Anteil, deine Vorauszahlungen und den Saldo?

10

Belegeinsicht fordern

Fordere Einsicht in alle Originalbelege an. Seit 2025 kann der Vermieter diese auch elektronisch bereitstellen.

Musterbrief: Widerspruch einlegen

Wenn du Fehler gefunden hast, solltest du schriftlich Widerspruch einlegen. Hier ein Muster:

Betreff: Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung [Jahr] Sehr geehrte/r [Name Vermieter], ich habe die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Datum] bis [Datum] erhalten. Nach Prüfung widerspreche ich folgenden Punkten: 1. [Konkreter Fehler, z.B.: Die Position "Verwaltungskosten" in Höhe von X € ist nicht umlagefähig.] 2. [Weiterer Fehler] Ich bitte um Korrektur der Abrechnung und Neuberechnung. Bis zur Klärung behalte ich mir vor, die Nachzahlung unter Vorbehalt zu leisten. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name]

Tipps zum Widerspruch

  • Immer schriftlich widersprechen (Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung)
  • Fehler konkret benennen – nicht pauschal 'die Abrechnung ist falsch'
  • Innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt widersprechen
  • Zahlung unter Vorbehalt leisten, um Mahnungen zu vermeiden
  • Kopie für deine Unterlagen aufbewahren

Nebenkosten steuerlich absetzen

Wusstest du, dass du einen Teil deiner Nebenkosten von der Steuer absetzen kannst?

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

Kosten für Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister oder Winterdienst kannst du zu 20% (max. 4.000€/Jahr) von der Steuerschuld abziehen.

Handwerkerleistungen

Wartungsarbeiten an der Heizung oder Schornsteinfeger sind zu 20% (max. 1.200€/Jahr) absetzbar.

So geht's: So geht's: Fordere von deinem Vermieter eine Bescheinigung nach § 35a EStG an. Viele Vermieter stellen diese automatisch mit der Nebenkostenabrechnung aus.

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Unsere KI übersetzt die Abrechnung in verständliche Sprache – kostenlos und sofort.

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Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?

Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Endet dein Abrechnungszeitraum am 31.12.2024, muss die Abrechnung bis spätestens 31.12.2025 bei dir sein. Kommt sie später, musst du Nachzahlungen nicht leisten – Guthaben bekommst du aber trotzdem.

Wie lange kann ich Widerspruch einlegen?

Du hast 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit für Einwendungen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und konkret benennen, welche Punkte du beanstandest. Trotzdem musst du die Zahlungsfrist einhalten – zahle unter Vorbehalt.

Was tun, wenn die Abrechnung falsch ist?

1. Fordere Einsicht in alle Belege. 2. Lege schriftlich Widerspruch ein. 3. Benenne die fehlerhaften Punkte konkret. 4. Zahle nur den unstrittigen Teil (oder unter Vorbehalt). Bei komplexen Fällen kann ein Mieterverein oder Anwalt helfen.

Muss der Vermieter mir Belege zeigen?

Ja! Du hast das Recht auf Belegeinsicht (§ 259 BGB). Der Vermieter muss dir einen Termin anbieten oder seit 2025 die Belege elektronisch bereitstellen. Verweigert er dies, kannst du die Nachzahlung zurückbehalten.

Wann muss ich eine Nachzahlung leisten?

Eine Nachzahlung wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung fällig. Prüfe die Abrechnung vorher. Bei Fehlern: Zahle unter Vorbehalt oder nur den unstrittigen Teil.

Wann muss der Vermieter ein Guthaben auszahlen?

Ein Guthaben muss der Vermieter zeitnah auszahlen – in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Er darf es nicht einfach mit der nächsten Miete verrechnen, außer du stimmst zu.

Warum sind meine Heizkosten so hoch?

Heizkosten sind oft der größte Posten. Prüfe: Wurde nach Verbrauch abgerechnet (70% Verbrauch, 30% Fläche ist üblich)? Stimmt dein Verbrauch mit dem Vorjahr überein? Der CO2-Preis ist 2025 auf 55€/Tonne gestiegen.

Darf der Vermieter Kabelanschluss abrechnen?

Seit 1. Juli 2024 nicht mehr als Nebenkosten! Das sogenannte 'Nebenkostenprivileg' ist ausgelaufen. Kabelgebühren musst du direkt mit dem Anbieter abrechnen. Steht es trotzdem in deiner Abrechnung, widersprich.

Wie funktioniert die CO2-Kostenaufteilung?

Je ineffizienter das Gebäude, desto mehr zahlt der Vermieter. Bei sehr ineffizienten Gebäuden (>52 kg CO2/m²/Jahr) trägt der Vermieter 95%. Bei effizienten Gebäuden (<12 kg CO2/m²/Jahr) zahlst du als Mieter 100%. Der Vermieter muss die Berechnung offenlegen.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Prüfung?

Mietervereine prüfen Abrechnungen für ihre Mitglieder (Jahresbeitrag ca. 60-100€). Die Verbraucherzentrale bietet Beratung an. Oder lade deine Abrechnung einfach bei Klaro hoch – wir übersetzen sie in verständliche Sprache.

Hinweis: Klaro übersetzt deine Nebenkostenabrechnung in verständliche Sprache. Dies ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt.