Was ist eine einvernehmliche Kündigung?
Eine einvernehmliche Kündigung (auch: einvernehmliche Auflösung) ist eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Beide Seiten müssen zustimmen – niemand wird "gekündigt" im klassischen Sinn.
Der Unterschied zur normalen Kündigung
Kündigung durch Arbeitgeber
- •Einseitige Entscheidung des Arbeitgebers
- •Kündigungsfristen müssen eingehalten werden
- •Kündigungsschutz greift (bei Betriebsrat, Schwangerschaft etc.)
- •Du hast sofort Anspruch auf AMS
Einvernehmliche Auflösung
- •Beide Seiten müssen zustimmen
- •Kündigungsfristen können umgangen werden
- •Kündigungsschutz entfällt (auch bei Schwangerschaft!)
- •AMS-Sperre möglich, wenn du selbst initiiert hast
⚠️ Vorsicht bei Druck
Wenn dein Arbeitgeber dich drängt, "freiwillig" zu unterschreiben: Das ist keine echte Einvernehmlichkeit! Du hast das Recht, dir Zeit zu nehmen und das Dokument prüfen zu lassen.
Vorteile und Nachteile
Eine einvernehmliche Auflösung kann für beide Seiten Vorteile haben – aber sie hat auch Risiken, die du kennen solltest.
Vorteile für dich
- Schnellerer Austritt möglich (keine Kündigungsfrist)
- Oft bessere Konditionen verhandelbar (Abfertigung, Dienstzeugnis)
- Kein "Gekündigt werden" im Lebenslauf
- Flexibler Endtermin verhandelbar
Nachteile und Risiken
- AMS-Sperre möglich (4 Wochen kein Arbeitslosengeld)
- Kündigungsschutz entfällt komplett
- Schwer rückgängig zu machen nach Unterschrift
- Oft Verzicht auf weitere Ansprüche
💡 Tipp
Unterschreibe nie unter Druck und nie am selben Tag! Nimm dir mindestens 24 Stunden Bedenkzeit und lass das Dokument von der Arbeiterkammer prüfen.
Arbeitslosenquote Österreich 2019–2025
Höhere Arbeitslosigkeit = mehr einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers
Quelle: Statistik Austria, AMS · *2025: Prognose
Typische Klauseln im Dokument
Eine einvernehmliche Auflösung ist meist 1-2 Seiten lang. Diese Klauseln findest du fast immer:
1. Beendigungsdatum
Das ist der letzte Tag, an dem du offiziell angestellt bist. Ab dem Folgetag kannst du dich beim AMS melden.
2. Abfertigung
Das ist Geld, das du zusätzlich zu deinem letzten Gehalt bekommst. Bei Abfertigung NEU (Beginn ab 2003) hast du automatisch Ansprüche in der Mitarbeitervorsorgekasse.
3. Urlaubsersatzleistung
Nicht verbrauchter Urlaub wird ausbezahlt. Rechne nach: Hast du wirklich nur 8 Tage offen, oder sind es mehr?
4. Dienstzeugnis
"Wohlwollend" und "qualifiziert" sind wichtige Wörter! Ein qualifiziertes Zeugnis beschreibt deine Leistung, ein einfaches nur die Tätigkeiten.
5. Freistellung
Du musst nicht mehr arbeiten, bekommst aber weiter Gehalt. Klingt gut – aber prüfe, ob du trotzdem bestimmte Pflichten hast.
6. Generalklausel (Verzicht)
⚠️ Vorsicht! Das bedeutet, du verzichtest auf ALLE weiteren Ansprüche. Auch auf solche, die du vielleicht noch gar nicht kennst (Überstunden, Prämien etc.).
7. Konkurrenzklausel
Wenn im ursprünglichen Arbeitsvertrag eine Konkurrenzklausel steht, kann sie hier aufrechterhalten oder aufgehoben werden. Lass das prüfen!
8. Verschwiegenheit
Du darfst nicht erzählen, was du bekommen hast (Abfertigung etc.). Oft üblich, aber überlege, ob das für dich OK ist.
Abfertigung: Alt vs. Neu
In Österreich gibt es zwei Abfertigungssysteme. Welches für dich gilt, hängt davon ab, wann du angefangen hast zu arbeiten.
Abfertigung ALT
Dienstverhältnisse begonnen VOR 1. Jänner 2003
Bei Abfertigung Alt zahlt der Arbeitgeber direkt bei Beendigung. Der Anspruch hängt von der Dauer ab:
| Dienstjahre | Abfertigung |
|---|---|
| 3 Jahre | 2 Monatsgehälter |
| 5 Jahre | 3 Monatsgehälter |
| 10 Jahre | 4 Monatsgehälter |
| 15 Jahre | 6 Monatsgehälter |
| 20 Jahre | 9 Monatsgehälter |
| 25 Jahre | 12 Monatsgehälter |
⚠️ Bei einvernehmlicher Auflösung hast du vollen Anspruch auf Abfertigung Alt! Bei Selbstkündigung würdest du sie verlieren.
Abfertigung NEU
Dienstverhältnisse begonnen AB 1. Jänner 2003
Bei Abfertigung Neu zahlt dein Arbeitgeber monatlich 1,53% deines Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK). Das Geld gehört dir – auch bei einvernehmlicher Auflösung!
Was passiert mit dem Geld?
- Weiter ansparen (bei neuem Job oder Selbstständigkeit)
- Auszahlung (frühestens nach 3 Jahren Einzahlung, 6% Kapitalertragsteuer)
- Bis zur Pension liegen lassen (volle Summe steuerfrei)
💡 Tipp: Log dich bei deiner MVK ein und prüfe deinen aktuellen Kontostand!
Urlaubsersatzleistung
Nicht verbrauchter Urlaub muss bei einvernehmlicher Auflösung ausbezahlt werden. So rechnest du:
Berechnung
Urlaubsersatzleistung = (Jahresurlaub ÷ 12) × gearbeitete Monate im Jahr − verbrauchter Urlaub
Beispiel
Anna hat 25 Urlaubstage pro Jahr, arbeitet bis 31. März (= 3 Monate) und hat 2 Tage verbraucht.
(25 ÷ 12) × 3 − 2 = 6,25 − 2 = 4,25 Tage
Anna bekommt 4,25 Tage ausbezahlt.
Das solltest du checken
- Stimmt der angegebene Resturlaub?
- Sind Urlaubstage aus dem Vorjahr berücksichtigt?
- Wurde der Urlaub korrekt in Werktagen oder Arbeitstagen berechnet?
- Ist das Urlaubsentgelt (mit Zulagen, Überstunden etc.) korrekt berechnet?
Dienstzeugnis
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein Dienstzeugnis. In der einvernehmlichen Auflösung kannst du festlegen, welche Art von Zeugnis du bekommst.
Arten von Dienstzeugnissen
Einfaches Dienstzeugnis
Enthält nur: Name, Dauer der Beschäftigung, Art der Tätigkeit. Keine Bewertung.
Qualifiziertes Dienstzeugnis
Enthält zusätzlich: Bewertung deiner Leistung und deines Verhaltens. Das wollen die meisten!
Geheimcodes im Dienstzeugnis
Dienstzeugnisse verwenden versteckte Formulierungen. So entschlüsselst du sie:
| Formulierung | Bedeutung |
|---|---|
| "...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit..." | Sehr gut (Note 1) |
| "...stets zu unserer vollen Zufriedenheit..." | Gut (Note 2) |
| "...zu unserer vollen Zufriedenheit..." | Befriedigend (Note 3) |
| "...zu unserer Zufriedenheit..." | Ausreichend (Note 4) |
| "...hat sich bemüht..." | Mangelhaft (Note 5) |
⚠️ Auch "wohlwollend" vereinbart? Lass das Zeugnis vor Unterschrift der Auflösung prüfen – nachher hast du weniger Handhabe!
AMS und Arbeitslosengeld
Bei einvernehmlicher Auflösung kann das AMS eine Sperre verhängen. So vermeidest du sie:
Wann droht eine Sperre?
Das AMS kann 4 Wochen Sperre verhängen, wenn du das Arbeitsverhältnis "ohne wichtigen Grund selbst gelöst" hast.
⚠️ Sperre wahrscheinlich:
- Du hast die Auflösung selbst vorgeschlagen
- Du hattest keine konkreten Probleme im Job
- Du wolltest einfach "etwas Neues"
✅ Keine Sperre:
- Arbeitgeber hat die Auflösung initiiert
- Gesundheitliche Gründe (mit Attest)
- Mobbing oder unzumutbare Arbeitsbedingungen
- Unbezahlte Überstunden, ausstehende Gehälter
- Kinderbetreuung nicht mehr möglich
So vermeidest du die Sperre
- Dokumentiere, wenn der Arbeitgeber die Auflösung vorgeschlagen hat
- Sammle Beweise für Probleme (E-Mails, Arztatteste)
- Melde dich sofort beim AMS – auch schon vor dem letzten Arbeitstag
- Sei beim AMS ehrlich, aber formuliere klug
AMS-Anmeldung
Melde dich spätestens am ersten Tag nach Beendigung beim AMS. Besser: Schon vorher online voranmelden auf ams.at.
Beschäftigung nach Branchen in Österreich
Veränderung Q3/2024 vs. Vorjahr – in schrumpfenden Branchen mehr einvernehmliche Auflösungen
Quelle: Statistik Austria – Arbeitsmarkt im 3. Quartal 2024
Konkurrenzklausel
Hat dein Arbeitsvertrag eine Konkurrenzklausel? Dann check genau, was in der Auflösungsvereinbarung steht!
Was ist eine Konkurrenzklausel?
Eine Vereinbarung, dass du nach Beendigung für eine bestimmte Zeit (meist 6-12 Monate) nicht bei der Konkurrenz arbeiten darfst.
Wann ist sie ungültig?
- Wenn der Arbeitgeber kündigt (nicht bei einvernehmlicher Auflösung!)
- Wenn du weniger als das 20-fache der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienst (2026: ca. € 4.440 brutto/Monat)
- Wenn sie länger als 1 Jahr dauert
- Wenn sie zu weit gefasst ist ("keine Tätigkeit in der gesamten Branche")
💡 Tipp zur Verhandlung
Bei einvernehmlicher Auflösung kannst du verhandeln, dass die Konkurrenzklausel aufgehoben wird! Das ist ein wichtiger Verhandlungspunkt.
Checkliste vor der Unterschrift
Bevor du unterschreibst, geh diese Punkte durch:
Beendigungsdatum geprüft?
Passt das Datum zu deinen Plänen? Neuer Job, AMS-Meldung etc.
Abfertigung korrekt?
Abfertigung Alt: Steht dir etwas zu? Abfertigung Neu: MVK-Info angefordert?
Urlaub nachgerechnet?
Stimmt der Resturlaub? Auch Vorjahresreste berücksichtigt?
Dienstzeugnis festgelegt?
"Qualifiziert" und "wohlwollend" vereinbart? Am besten: Zeugnis VOR Unterschrift sehen!
Generalklausel verstanden?
Weißt du, auf welche Ansprüche du verzichtest? Überstunden, Prämien, Boni?
Konkurrenzklausel gecheckt?
Bleibt sie aufrecht oder wird sie aufgehoben?
AMS-Risiko bedacht?
Wer hat die Auflösung initiiert? Hast du Gründe dokumentiert?
Bedenkzeit genommen?
Nie am selben Tag unterschreiben! Mindestens 24h, besser: Arbeiterkammer fragen.
Freistellung klar?
Musst du noch arbeiten oder bist du freigestellt? Unter welchen Bedingungen?
Alles schriftlich?
Nur was im Dokument steht, gilt. Mündliche Zusagen sind wertlos!
