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Einvernehmliche Kündigung

verstehen

Du hast eine einvernehmliche Auflösung bekommen oder überlegst, eine zu unterschreiben? Hier erfährst du, was das Dokument bedeutet – zu Abfertigung, Urlaub, AMS und mehr.

Was ist eine einvernehmliche Kündigung?

Eine einvernehmliche Kündigung (auch: einvernehmliche Auflösung) ist eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Beide Seiten müssen zustimmen – niemand wird "gekündigt" im klassischen Sinn. Rechtlich handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag (§ 1154 ABGB in Verbindung mit den Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts), der die einseitigen Beendigungsformen Kündigung und Entlassung ersetzt.

Der Unterschied zur normalen Kündigung

Kündigung durch Arbeitgeber

  • Einseitige Entscheidung des Arbeitgebers
  • Kündigungsfristen und -termine laut Gesetz oder Kollektivvertrag müssen eingehalten werden
  • Kündigungsschutz greift (bei Betriebsrat, Schwangerschaft, Elternkarenz etc.)
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht grundsätzlich ohne Wartefrist beim AMS

Einvernehmliche Auflösung

  • Beide Seiten müssen der Beendigung ausdrücklich zustimmen
  • Kündigungsfristen und -termine können frei vereinbart werden, auch eine Beendigung "mit sofortiger Wirkung" ist möglich
  • Kündigungsschutz entfällt (auch bei Schwangerschaft, Elternkarenz oder Betriebsratsmitgliedschaft!)
  • Eine AMS-Sperre ist möglich, wenn die Auflösung von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer selbst initiiert wurde

⚠️ Vorsicht bei Druck

Wenn ein Arbeitgeber darauf drängt, eine Auflösung "freiwillig" sofort zu unterschreiben: Das entspricht nicht dem Grundgedanken einer echten Einvernehmlichkeit, die auf freier Willensbildung beider Seiten beruht. Ein Recht auf Bedenkzeit und Prüfung des Dokuments besteht unabhängig vom Zeitdruck, der von der Gegenseite aufgebaut wird.

Infografik: 5 Schritte von der Vereinbarung bis zum AMS

Vorteile und Nachteile

Eine einvernehmliche Auflösung kann für beide Seiten Vorteile haben – etwa weil Formalitäten und Fristen wegfallen. Sie bringt aber auch rechtliche Risiken mit sich, die im Dokument selbst meist nicht offen angesprochen werden.

Mögliche Vorteile

  • Schnellerer Austritt möglich, weil keine gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss
  • Verhandlungsspielraum bei Konditionen wie freiwilliger Abfertigung, Freistellung oder Dienstzeugnis
  • Im Lebenslauf erscheint keine Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Der Endtermin des Arbeitsverhältnisses kann flexibel festgelegt werden, etwa passend zu einem neuen Job

Mögliche Nachteile und Risiken

  • Eine AMS-Sperre von bis zu 4 Wochen ist möglich, wenn keine wichtigen Gründe für die Selbstinitiative vorliegen
  • Der gesetzliche Kündigungs- und Motivkündigungsschutz entfällt vollständig, auch für besonders geschützte Personengruppen
  • Nach Unterschrift ist eine Anfechtung nur in engen Ausnahmefällen möglich (z. B. Irrtum, Drohung, List)
  • Häufig enthält das Dokument eine Generalklausel, mit der auf weitere, auch noch unbekannte Ansprüche verzichtet wird

💡 Hinweis

Üblich ist es, das Dokument nicht am selben Tag zu unterschreiben, sondern sich Bedenkzeit zu nehmen und es vorab prüfen zu lassen, etwa durch die Arbeiterkammer. Eine gesetzliche Mindestfrist dafür gibt es nicht.

Arbeitslosenquote Österreich 2019–2025

Höhere Arbeitslosigkeit = mehr einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers

Quelle: Statistik Austria, AMS · *2025: Prognose

Typische Klauseln im Dokument

Eine einvernehmliche Auflösung ist meist 1-2 Seiten lang, folgt aber einem relativ standardisierten Aufbau. Diese Klauseln finden sich in den allermeisten Vorlagen:

1. Beendigungsdatum

Das Dienstverhältnis wird einvernehmlich mit Ablauf des 31.03.2026 aufgelöst.

Das ist der letzte Tag, an dem das Arbeitsverhältnis formal besteht. Ab dem Folgetag beginnt üblicherweise die Frist für die Meldung beim AMS. Das Datum bestimmt auch, ab wann Sozialversicherung, Urlaubsjahr und Abfertigungsberechnung enden.

2. Abfertigung

Der Dienstgeber leistet eine freiwillige Abfertigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern.

Das ist Geld, das zusätzlich zum letzten laufenden Gehalt ausbezahlt wird. Bei Abfertigung NEU (Beginn des Arbeitsverhältnisses ab 2003) bestehen unabhängig von dieser Klausel automatisch Ansprüche in der Mitarbeitervorsorgekasse, weil laufend eingezahlt wurde. Eine "freiwillige" Abfertigung kommt zusätzlich dazu.

3. Urlaubsersatzleistung

Der offene Resturlaub von 8 Werktagen wird in Form einer Urlaubsersatzleistung abgegolten.

Nicht verbrauchter Urlaub wird finanziell abgegolten, wenn er bis zur Beendigung nicht konsumiert werden konnte. Ein Nachrechnen ist sinnvoll: Stimmt die angegebene Zahl der Tage tatsächlich mit dem eigenen Urlaubskonto überein, oder sind Reste aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt?

4. Dienstzeugnis

Der Dienstgeber verpflichtet sich zur Ausstellung eines wohlwollenden qualifizierten Dienstzeugnisses.

"Wohlwollend" und "qualifiziert" sind zentrale Begriffe: Ein qualifiziertes Zeugnis beschreibt und bewertet Leistung und Verhalten, ein einfaches Zeugnis nennt nur Dauer und Art der Tätigkeit ohne Bewertung. Ohne diese Formulierung besteht nur Anspruch auf ein einfaches Zeugnis.

5. Freistellung

Der Dienstnehmer wird ab sofort unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt.

Die Arbeitsleistung entfällt, das Gehalt läuft weiter. Relevant ist dabei, ob während der Freistellung Nebenpflichten wie Treuepflicht oder Konkurrenzverbot weiterbestehen, und ob offener Urlaub in diese Zeit "eingerechnet" wird.

6. Generalklausel (Verzicht)

Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis bereinigt und verglichen.

⚠️ Diese Formulierung bedeutet einen Verzicht auf sämtliche weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis – auch auf solche, die zum Unterschriftszeitpunkt noch gar nicht bekannt sind, etwa nicht ausbezahlte Überstunden, Prämien oder Zulagen. Nach Unterschrift lassen sich solche Ansprüche in der Regel nicht mehr nachträglich geltend machen.

7. Konkurrenzklausel

Die im Dienstvertrag vereinbarte Konkurrenzklausel bleibt aufrecht.

Wenn der ursprüngliche Arbeitsvertrag eine Konkurrenzklausel enthält, kann in der Auflösungsvereinbarung ausdrücklich festgelegt werden, ob sie weiterhin gilt oder aufgehoben wird. Fehlt eine solche Regelung, bleibt die ursprüngliche Klausel grundsätzlich in Kraft.

8. Verschwiegenheit

Der Dienstnehmer verpflichtet sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.

Diese Klausel untersagt es, den Inhalt der Vereinbarung – etwa die Höhe einer Abfertigung – gegenüber Dritten offenzulegen. Solche Verschwiegenheitsklauseln sind in der Praxis üblich, ihre Reichweite (z. B. Ausnahme für Behörden, AK oder Gericht) ist im Einzelfall unterschiedlich formuliert.

Infografik: Vergleich Kündigung vs. Einvernehmliche Auflösung

Abfertigung: Alt vs. Neu

In Österreich gibt es zwei parallel bestehende Abfertigungssysteme. Welches System für ein Arbeitsverhältnis gilt, hängt vom Beginn des Dienstverhältnisses ab.

Abfertigung ALT

Dienstverhältnisse begonnen VOR 1. Jänner 2003

Bei Abfertigung Alt zahlt der Arbeitgeber die Abfertigung direkt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus der eigenen Liquidität. Die Höhe des Anspruchs hängt von der ununterbrochenen Dienstzeit ab und ist gesetzlich gestaffelt:

DienstjahreAbfertigung
3 Jahre2 Monatsgehälter
5 Jahre3 Monatsgehälter
10 Jahre4 Monatsgehälter
15 Jahre6 Monatsgehälter
20 Jahre9 Monatsgehälter
25 Jahre12 Monatsgehälter

⚠️ Bei einvernehmlicher Auflösung besteht voller Anspruch auf Abfertigung Alt, so als hätte der Arbeitgeber gekündigt. Bei einer Selbstkündigung durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer würde dieser Anspruch dagegen grundsätzlich entfallen.

Abfertigung NEU

Dienstverhältnisse begonnen AB 1. Jänner 2003

Bei Abfertigung Neu zahlt der Arbeitgeber laufend während des aufrechten Arbeitsverhältnisses monatlich 1,53% des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ein. Dieses angesparte Kapital gehört der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer unabhängig von der Beendigungsart – also auch bei einvernehmlicher Auflösung und sogar bei Selbstkündigung.

Was passiert mit dem angesparten Geld?

  • Weiter ansparen lassen bei einem neuen Arbeitgeber oder im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit (freiwillige Weiterversicherung)
  • Auszahlung beantragen, frühestens nach 3 Jahren Einzahlungsdauer, wobei 6% Kapitalertragsteuer anfallen
  • Das Kapital bis zum Pensionsantritt in der MVK liegen lassen, dann erfolgt die Auszahlung steuerfrei

💡 Hinweis: Der aktuelle Kontostand lässt sich im Online-Zugang der jeweiligen MVK einsehen.

Urlaubsersatzleistung

Nicht verbrauchter Urlaub muss bei einvernehmlicher Auflösung finanziell abgegolten werden, unabhängig davon, wer die Auflösung initiiert hat. Die Berechnung folgt einer festen Formel:

Berechnung

Urlaubsersatzleistung = (Jahresurlaub ÷ 12) × gearbeitete Monate im Urlaubsjahr − bereits verbrauchter Urlaub

Beispiel

Anna hat Anspruch auf 25 Urlaubstage pro Jahr, arbeitet im laufenden Urlaubsjahr bis 31. März (= 3 Monate) und hat davon bereits 2 Tage konsumiert.

(25 ÷ 12) × 3 − 2 = 6,25 − 2 = 4,25 Tage

Anna erhält rechnerisch 4,25 Urlaubstage ausbezahlt, umgerechnet auf das jeweilige Urlaubsentgelt.

Punkte, die für die Berechnung relevant sind

  • Stimmt der im Dokument angegebene Resturlaub mit dem tatsächlichen Urlaubskonto überein?
  • Sind Urlaubstage aus dem Vorjahr, die noch nicht verfallen sind, berücksichtigt?
  • Wurde der Urlaub korrekt in Werktagen (6-Tage-Woche) oder Arbeitstagen (5-Tage-Woche) berechnet?
  • Ist das Urlaubsentgelt inklusive regelmäßiger Zulagen, Provisionen oder Überstundenpauschalen korrekt berechnet?

Dienstzeugnis

Nach § 1163 ABGB besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Dienstzeugnis. In der einvernehmlichen Auflösung kann zusätzlich festgelegt werden, welche Art von Zeugnis konkret ausgestellt wird.

Arten von Dienstzeugnissen

Einfaches Dienstzeugnis

Enthält nur Name, Dauer der Beschäftigung und Art der Tätigkeit. Eine Bewertung von Leistung oder Verhalten ist darin nicht enthalten – das ist der gesetzliche Mindeststandard.

Qualifiziertes Dienstzeugnis

Enthält zusätzlich eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens während des Arbeitsverhältnisses. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn er ausdrücklich vereinbart wird, etwa in der Auflösungsvereinbarung.

Übliche Formulierungscodes im Dienstzeugnis

In der Praxis haben sich für Dienstzeugnisse standardisierte Formulierungen etabliert, die eine verdeckte Notenskala abbilden:

FormulierungBedeutung
"...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit..."Sehr gut (Note 1)
"...stets zu unserer vollen Zufriedenheit..."Gut (Note 2)
"...zu unserer vollen Zufriedenheit..."Befriedigend (Note 3)
"...zu unserer Zufriedenheit..."Ausreichend (Note 4)
"...hat sich bemüht..."Mangelhaft (Note 5)

⚠️ Auch wenn ein "wohlwollendes" Zeugnis vereinbart wurde: Der tatsächliche Wortlaut lässt sich vor Unterschrift der Auflösung leichter klären als danach, weil nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger Verhandlungsspielraum besteht.

AMS und Arbeitslosengeld

Bei einvernehmlicher Auflösung kann das AMS unter bestimmten Voraussetzungen eine Sperrfrist verhängen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Arbeitslosenversicherungsgesetz (§ 11 AlVG).

Wann droht eine Sperre?

Das AMS kann eine Sperrfrist von bis zu 4 Wochen verhängen, wenn das Arbeitsverhältnis "ohne wichtigen Grund" durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer selbst gelöst oder die Auflösung von dieser Seite herbeigeführt wurde. Während der Sperrfrist besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, die Bezugsdauer verkürzt sich dadurch aber nicht insgesamt.

⚠️ Sperre wahrscheinlich:

  • Die Auflösung wurde von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer selbst vorgeschlagen
  • Es lagen keine dokumentierten konkreten Probleme im Arbeitsverhältnis vor
  • Der Wechsel erfolgte primär aus dem Wunsch nach beruflicher Veränderung, ohne belegbaren wichtigen Grund

✅ Keine Sperre:

  • Der Arbeitgeber hat die Auflösung initiiert oder vorgeschlagen
  • Gesundheitliche Gründe liegen vor, die durch ein ärztliches Attest belegt sind
  • Mobbing oder nachweislich unzumutbare Arbeitsbedingungen bestanden
  • Unbezahlte Überstunden oder ausstehende Gehaltszahlungen lagen vor
  • Die Kinderbetreuung war mit dem bisherigen Arbeitsverhältnis nicht mehr vereinbar

Umstände, die für die Beurteilung durch das AMS relevant sind

  • Eine Dokumentation, wenn der Vorschlag zur Auflösung vom Arbeitgeber ausgegangen ist
  • Beweise für Probleme im Arbeitsverhältnis, etwa E-Mails, Aktennotizen oder Arztatteste
  • Eine Meldung beim AMS möglichst frühzeitig, auch schon vor dem letzten Arbeitstag als Vormerkung möglich
  • Eine vollständige und wahrheitsgemäße Schilderung des Sachverhalts gegenüber dem AMS

AMS-Anmeldung

Die persönliche Meldung beim AMS sollte spätestens am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, um Ansprüche nicht zu verzögern. Eine Online-Vormerkung ist bereits vor dem letzten Arbeitstag über ams.at möglich.

Beschäftigung nach Branchen in Österreich

Veränderung Q3/2024 vs. Vorjahr – in schrumpfenden Branchen mehr einvernehmliche Auflösungen

Wachstum (mehr Einstellungen)
Rückgang (mehr Auflösungen)

Quelle: Statistik Austria – Arbeitsmarkt im 3. Quartal 2024

Konkurrenzklausel

Enthält der Arbeitsvertrag eine Konkurrenzklausel, ist relevant, was die Auflösungsvereinbarung dazu regelt – denn die Klausel kann durch die neue Vereinbarung bestätigt, verändert oder aufgehoben werden.

Was ist eine Konkurrenzklausel?

Eine vertragliche Vereinbarung, wonach nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum (meist 6-12 Monate) keine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen aufgenommen werden darf. Rechtliche Grundlage ist § 36 Angestelltengesetz.

Wann ist sie unwirksam?

  • Wenn der Arbeitgeber ohne begründeten Anlass kündigt (bei einvernehmlicher Auflösung gilt diese Ausnahme grundsätzlich nicht automatisch)
  • Wenn das Gehalt unter dem 20-fachen der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt (2026: rund € 4.620 brutto/Monat)
  • Wenn die vereinbarte Dauer ein Jahr übersteigt
  • Wenn sie inhaltlich zu weit gefasst ist, etwa eine gesamte Branche statt eines konkreten Konkurrenzbereichs umfasst

💡 Verhandlungspunkt

Im Rahmen einer einvernehmlichen Auflösung besteht üblicherweise Verhandlungsspielraum darüber, ob eine bestehende Konkurrenzklausel aufgehoben, eingeschränkt oder unverändert übernommen wird.

Checkliste vor der Unterschrift

Vor der Unterschrift lassen sich folgende Punkte im Dokument systematisch durchgehen:

1

Beendigungsdatum geprüft?

Passt das Datum zu bestehenden Plänen wie einem neuen Job, Übersiedlung oder AMS-Meldung?

2

Abfertigung korrekt?

Abfertigung Alt: Besteht ein Anspruch laut Dienstjahren? Abfertigung Neu: Wurde der aktuelle MVK-Kontostand abgefragt?

3

Urlaub nachgerechnet?

Stimmt der angegebene Resturlaub mit dem eigenen Urlaubskonto überein? Sind Vorjahresreste berücksichtigt?

4

Dienstzeugnis festgelegt?

Sind die Begriffe "qualifiziert" und "wohlwollend" vereinbart? Üblich ist es, den konkreten Zeugnistext vor Unterschrift der Auflösung einzusehen.

5

Generalklausel verstanden?

Ist klar, auf welche Ansprüche verzichtet wird? Dazu zählen etwa offene Überstunden, Prämien oder Boni.

6

Konkurrenzklausel verstanden?

Bleibt eine bestehende Klausel aufrecht, wird sie eingeschränkt oder ausdrücklich aufgehoben?

7

AMS-Risiko bedacht?

Wer hat die Auflösung initiiert – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Liegen dokumentierte Gründe für eine Ausnahme von der Sperrfrist vor?

8

Bedenkzeit genommen?

Eine Unterschrift am selben Tag ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Eine Prüfung durch die Arbeiterkammer ist eine mögliche Option.

9

Freistellung klar?

Ist geregelt, ob weiter gearbeitet werden muss oder eine Freistellung erfolgt, und unter welchen Bedingungen (z. B. Anrechnung von Urlaub)?

10

Alles schriftlich?

Nur der schriftlich fixierte Text der Vereinbarung ist rechtlich maßgeblich. Mündliche Nebenabreden lassen sich im Streitfall kaum nachweisen.

Einvernehmliche Auflösung bekommen?

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und einvernehmlicher Auflösung?

Bei einer Kündigung entscheidet eine Seite allein, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Bei einer einvernehmlichen Auflösung müssen beide Seiten ausdrücklich zustimmen. Dadurch lassen sich die Bedingungen freier verhandeln als bei einer einseitigen Kündigung, gleichzeitig entfällt aber der gesetzliche Kündigungsschutz.

Bekomme ich eine AMS-Sperre bei einvernehmlicher Kündigung?

Das ist möglich. Das AMS kann eine Sperrfrist von 4 Wochen verhängen, wenn die Auflösung ohne wichtigen Grund von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer selbst vorgeschlagen wurde. Wurde die Auflösung vom Arbeitgeber initiiert oder liegen nachweisbare wichtige Gründe vor (Gesundheit, Mobbing etc.), entfällt die Sperrfrist.

Besteht Anspruch auf Abfertigung bei einvernehmlicher Auflösung?

Ja. Bei Abfertigung Alt (Dienstbeginn vor 2003) besteht bei einvernehmlicher Auflösung voller Anspruch entsprechend der Dienstzeit. Bei Abfertigung Neu gehört das laufend angesparte Kapital in der MVK ohnehin der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer, unabhängig von der Beendigungsart. Anders als bei einer Selbstkündigung geht der Anspruch bei Abfertigung Alt hier nicht verloren.

Kann eine einvernehmliche Kündigung rückgängig gemacht werden?

Das ist rechtlich schwierig. Nach Unterschrift ist die Vereinbarung grundsätzlich bindend. Eine Anfechtung kommt nur bei Vorliegen von Willensmängeln wie Irrtum, Drohung oder arglistiger Täuschung in Betracht, und muss im Einzelfall geprüft werden.

Was passiert mit offenem Resturlaub?

Offener, nicht verbrauchter Urlaub wird als Urlaubsersatzleistung finanziell abgegolten. Relevant ist dabei, ob die im Dokument angegebenen Tage korrekt sind und ob Reste aus dem Vorjahr mitberücksichtigt wurden.

Was passiert mit dem Kündigungsschutz?

Der besondere Kündigungsschutz entfällt bei einer einvernehmlichen Auflösung vollständig. Auch Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder Personen in Elternkarenz können eine solche Vereinbarung unterschreiben – damit ist der jeweilige Schutz für dieses Arbeitsverhältnis aufgehoben.

Muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden?

Nein. Bei einer einvernehmlichen Auflösung kann das Enddatum frei vereinbart werden, auch eine Beendigung "ab sofort" ist möglich. Die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und -termine gelten hier nicht zwingend.

Besteht automatisch Anspruch auf ein Dienstzeugnis?

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis. Für ein qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten ist eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich, etwa die Formulierung "wohlwollendes qualifiziertes Dienstzeugnis" in der Auflösungsvereinbarung.

Gilt eine mündliche Vereinbarung?

Rechtlich ist eine mündliche Vereinbarung grundsätzlich wirksam, in der Praxis aber kaum nachweisbar. Eine einvernehmliche Auflösung wird deshalb üblicherweise schriftlich festgehalten. Inhalte, die nicht im Dokument stehen, lassen sich im Streitfall schwer belegen.

Wie viel Bedenkzeit steht zur Verfügung?

Eine gesetzliche Bedenkfrist gibt es nicht. In der Praxis wird das Dokument häufig mitgenommen und vor Unterschrift geprüft, etwa durch die Arbeiterkammer. Wie viel Zeit dafür konkret eingeräumt wird, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab.

Kann die Arbeiterkammer die Vereinbarung prüfen?

Ja. Die Rechtsberatung der Arbeiterkammer ist für Mitglieder kostenlos und prüft, ob eine Vereinbarung den üblichen Standards entspricht. Termine lassen sich online über arbeiterkammer.at vereinbaren.

Gilt eine bestehende Konkurrenzklausel weiter?

Das hängt davon ab, was die Auflösungsvereinbarung dazu regelt. Fehlt eine Regelung, bleibt die ursprüngliche Klausel aus dem Arbeitsvertrag grundsätzlich bestehen. In der Auflösung kann aber ausdrücklich vereinbart werden, dass die Klausel aufgehoben wird.

Was gilt im Krankenstand?

Auch während eines Krankenstands kann eine einvernehmliche Auflösung unterschrieben werden. Zu beachten ist, dass der Anspruch auf Krankengeld an das Ende des Dienstverhältnisses anknüpft und sich dadurch die Bezugsart ändern kann. Eine Beratung durch die ÖGK ist hierfür eine mögliche Anlaufstelle.

Kann eine einvernehmliche Auflösung während der Schwangerschaft unterschrieben werden?

Das ist rechtlich möglich, bedeutet aber gleichzeitig einen Verzicht auf den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Eine Beratung durch die Arbeiterkammer kann helfen, die Tragweite dieses Schritts einzuschätzen.

Wie wird die Abfertigung versteuert?

Die gesetzliche Abfertigung Alt sowie freiwillige Abfertigungen werden begünstigt besteuert, mit einem festen Steuersatz von 6% anstelle des progressiven Lohnsteuertarifs. Das aus der Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung Neu) ausbezahlte Kapital unterliegt bei Auszahlung ebenfalls einer 6%igen Kapitalertragsteuer.

Diese Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt.