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Unterhalt nach Scheidung in Österreich

Deine Rechte einfach erklärt – kostenlos und in Alltagssprache

Eine Scheidung bringt viele offene Fragen mit sich – eine der wichtigsten: Wer bekommt Unterhalt, und wie viel? In Österreich gilt laut § 66 EheG: Wer allein an der Scheidung schuld ist, muss dem anderen Unterhalt zahlen. In Österreich werden jedes Jahr rund 39.000 Ehen geschieden – und in vielen Fällen bleibt die Frage des nachehelichen Unterhalts ungeklärt.

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Zuletzt aktualisiert

Rund 39.000 Ehen werden in Österreich jedes Jahr geschieden – davon sind etwa 85 % einvernehmliche Scheidungen.

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Nachehelicher Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt (auch: Geschiedenenunterhalt) ist die Zahlung, die ein Ex-Partner nach der Scheidung vom anderen verlangen kann. Grundlage ist das Ehegesetz (EheG). Ob und wie viel gezahlt wird, hängt vom Verschulden an der Scheidung und den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Seiten ab.

Was ist nachehelicher Unterhalt?

Nachehelicher Unterhalt ist Geld, das ein Ex-Partner nach der Scheidung vom anderen bekommt. Er soll wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, die durch die Ehe entstanden sind – zum Beispiel wenn jemand für Kinder zuhause geblieben ist und deshalb weniger verdient.

Unterhalt nach Scheidung in Österreich

Die Grundidee

Wer durch die Ehe wirtschaftlich benachteiligt wurde, soll nach der Scheidung nicht allein damit dastehen. Das Ehegesetz (EheG) regelt in §§ 66–69, unter welchen Voraussetzungen Unterhalt gezahlt wird.

Wer kann Unterhalt bekommen?

Grundsätzlich kann jeder Ex-Partner Unterhalt verlangen – nicht nur Frauen. In der Praxis ist es häufig der wirtschaftlich schwächere Teil, also oft derjenige, der Kinder betreut hat oder weniger verdient.

Unterschied zum Kindesunterhalt

Nachehelicher Unterhalt ist etwas anderes als Kindesunterhalt (Alimente). Kindesunterhalt wird direkt für die Kinder gezahlt. Nachehelicher Unterhalt ist für den Ex-Partner selbst.

Gesetzliche Grundlage

Die wichtigsten Paragraphen sind § 66 EheG (Unterhalt bei Alleinverschulden), § 68 EheG (Billigkeitsunterhalt bei gleichteiligem Verschulden) und § 69 EheG (Bedarfsunterhalt bei verschuldensunabhängiger Scheidung).

Die wichtigsten Paragraphen sind § 66 EheG (Unterhalt bei Alleinverschulden), § 68 EheG (Billigkeitsunterhalt bei gleichteiligem Verschulden) und § 69 EheG (Bedarfsunterhalt bei verschuldensunabhängiger Scheidung). einvernehmliche Kündigung und andere Beendigungsformen verstehen Sie besser im Gesamtüberblick.

Wann besteht ein Unterhaltsanspruch?

Ob du Unterhalt bekommst, hängt in Österreich vor allem davon ab, wie die Scheidung verlaufen ist – also wer die Schuld trägt. Es gibt drei grundlegende Szenarien.

Unterhalt Anspruch Übersicht

1. Alleinverschulden – voller Unterhaltsanspruch

Wenn das Gericht feststellt, dass ein Partner allein an der Scheidung schuld ist, hat der andere Anspruch auf vollen Unterhalt. Dieser beträgt laut § 66 EheG rund 33 % des Nettoeinkommens des Schuldigen – sofern der andere kein eigenes Einkommen hat.

2. Beiderseitiges Verschulden – Billigkeitsunterhalt

Tragen beide die Schuld an der Scheidung, besteht laut § 68 EheG nur Anspruch auf Billigkeitsunterhalt. Das sind üblicherweise 10–15 % des Nettoeinkommens des besserverdienenden Partners – aber nur wenn ein erhebliches Einkommensgefälle besteht.

3. Zerrüttungsscheidung – Bedarfsunterhalt

Bei einer Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung ohne Verschulden kann der weniger begüterte Partner Bedarfsunterhalt nach § 69 EheG verlangen. Dieser beträgt üblicherweise 20–25 % des Nettoeinkommens und ist auf den angemessenen Bedarf begrenzt.

Sonderfall: Kinderbetreuungsunterhalt

Wer nach der Scheidung die Kinder betreut und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, hat unabhängig vom Verschulden Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch besteht, solange die Kinderbetreuung eine Vollzeitbeschäftigung verhindert.

5 Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch

Erstens: Die Ehe wurde gerichtlich geschieden. Zweitens: Ein Partner hat weniger oder kein Einkommen. Drittens: Die Scheidung wurde aus einem der oben genannten Gründe ausgesprochen. Viertens: Der Unterhaltsberechtigte ist nicht selbst überwiegend schuldig. Fünftens: Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig.

Mehr zu Ihren Rechten bei der Kündigung in Österreich finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Wie viel Unterhalt bekomme ich? – Berechnung mit Beispielen

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Die österreichische Gerichtspraxis kennt folgende Richtwerte – abhängig von der Scheidungsart.

Unterhaltsquoten nach (% vom Nettoeinkommen)

Quelle: Österreichische Gerichtspraxis, EheG

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Übersicht: Unterhaltsquoten nach Scheidungsart

Alleinverschulden ohne Eigeneinkommen: 33 % des Nettoeinkommens. Alleinverschulden mit Eigeneinkommen: 40 % des gemeinsamen Nettoeinkommens minus Eigeneinkommen. Beiderseitiges Verschulden (Billigkeitsunterhalt): 10–15 % des Nettoeinkommens. Zerrüttungsscheidung (Bedarfsunterhalt): 20–25 % des Nettoeinkommens.

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Beispiel 1: Alleinverschulden, kein Eigeneinkommen

Thomas verdient 3.000 € netto. Seine Ex-Frau Maria hat kein Einkommen. Thomas trägt allein die Schuld an der Scheidung. Marías Unterhaltsanspruch: 33 % von 3.000 € = 990 € pro Monat.

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Beispiel 2: Alleinverschulden, beide haben Einkommen

Thomas verdient 3.000 € netto, Maria 1.000 € netto. Gemeinsames Nettoeinkommen: 4.000 €. 40 % davon: 1.600 €. Minus Marias Eigeneinkommen (1.000 €): Unterhaltsanspruch = 600 € pro Monat.

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Beispiel 3: Beiderseitiges Verschulden

Thomas verdient 3.000 € netto. Beide tragen Schuld an der Scheidung. Billigkeitsunterhalt: 10–15 % von 3.000 € = 300–450 € pro Monat – aber nur wenn ein erhebliches Einkommensgefälle besteht und es unbillig wäre, gar keinen Unterhalt zu zahlen.

Unterhalt Berechnung Schritte

Wichtig: Selbsterhaltungspflicht

Wer Unterhalt bekommt, hat die Pflicht, sich selbst um Arbeit zu bemühen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt, riskiert, dass der Unterhalt reduziert oder gestrichen wird. Was 'zumutbar' ist, bewertet das Gericht im Einzelfall.

Existenzminimum des Zahlenden ist geschützt

Der Unterhaltspflichtige muss nach der Zahlung noch genug zum Leben haben. Das Existenzminimum (Unpfändbarkeitsgrenzen laut österreichischem Recht) darf durch Unterhaltszahlungen nicht unterschritten werden.

Auch Ihr Arbeitsvertrag in Österreich kann relevante Regelungen zum Unterhalt enthalten.

Wie lange wird Unterhalt gezahlt?

Eine häufige Frage: Ist der Unterhalt nach der Scheidung wirklich lebenslang? Die Antwort lautet: Nicht automatisch. Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab.

Grundsatz: Kein automatischer Endtermin

Das österreichische Ehegesetz legt keine feste Laufzeit fest. Der Unterhalt wird so lange gezahlt, wie die Voraussetzungen erfüllt sind. Er kann jedoch durch Vereinbarung oder Gerichtsentscheidung befristet werden.

Wann ist Unterhalt tatsächlich lebenslang?

Lebenslanger Unterhalt ist möglich, wenn der Empfänger dauerhaft nicht arbeitsfähig ist, sehr lange aus dem Beruf ausgestiegen war oder aus Altersgründen nicht mehr am Arbeitsmarkt Fuß fassen kann. Das Gericht entscheidet im Einzelfall.

Befristeter Unterhalt

Häufig wird Unterhalt nur für eine Übergangszeit gewährt – zum Beispiel bis der Empfänger wieder einer Arbeit nachgehen kann, eine Ausbildung abgeschlossen hat oder die Kinder alt genug sind. Gerichte setzen zunehmend auf zeitliche Begrenzungen.

Die Umstandsklausel – wenn sich die Lage ändert

Ändert sich die wirtschaftliche Lage wesentlich – zum Beispiel durch Jobverlust, Beförderung oder Krankheit – kann der Unterhalt angepasst werden. Diese Möglichkeit nennt man Umstandsklausel. Wer eine Änderung möchte, muss das Gericht anrufen.

Wann entfällt der Unterhaltsanspruch?

Es gibt klare Gründe, warum der Unterhaltsanspruch erlischt. Diese Gründe sind im EheG und in der Rechtsprechung verankert.

Wiederheirat des Empfängers

Heiratet der unterhaltsberechtigte Ex-Partner erneut, erlischt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt automatisch. Das gilt ab dem Tag der neuen Heirat.

Neue Lebensgemeinschaft

Zieht der Empfänger mit einem neuen Partner zusammen, kann das den Unterhaltsanspruch gefährden. Das Gericht prüft, ob eine dauerhafte Lebensgemeinschaft besteht, die wirtschaftliche Unterstützung bietet. Es gibt keine automatische Streichung – aber eine starke Grundlage für eine Herabsetzungsklage.

Ausreichendes Eigeneinkommen

Verdient der Empfänger selbst genug, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, entfällt der Anspruch. Was 'genug' ist, orientiert sich am früheren ehelichen Lebensstandard.

Verwirkung durch schweres Fehlverhalten

Hat sich der Empfänger gegenüber dem Zahler grob undankbar verhalten oder schwere Straftaten begangen, kann der Unterhalt verwirkt sein. Auch erhebliches eigenes Verschulden an der wirtschaftlichen Notlage kann zur Verwirkung führen.

Tod einer der Parteien

Mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen entfällt die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht automatisch – Ansprüche können unter Umständen gegen den Nachlass geltend gemacht werden. Mit dem Tod des Empfängers erlischt der Anspruch jedoch sofort.

Einvernehmlicher Verzicht

Beide Ex-Partner können im Scheidungsvergleich oder in einer späteren Vereinbarung auf Unterhalt verzichten. Ein solcher Verzicht ist bindend und kann nur unter sehr engen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden.

Unterhalt und Pension

Was passiert mit dem Unterhalt, wenn der Zahler in Pension geht? Und hat man nach der Scheidung eigene Pensionsansprüche? Beides sind wichtige Fragen – besonders für langjährige Ehen.

Zahler geht in Pension – sinkt der Unterhalt?

Geht der Unterhaltspflichtige in Pension, sinkt in der Regel sein Nettoeinkommen. Das ist ein klassischer Fall für die Umstandsklausel: Der Zahler kann beim Gericht eine Herabsetzung des Unterhalts beantragen. Das Gericht passt den Betrag dann ans neue Einkommen an.

Empfänger geht in Pension – bleibt der Anspruch?

Wer Unterhalt bekommt und dann selbst in Pension geht, behält den Anspruch grundsätzlich – es sei denn, die Pension deckt den Bedarf vollständig. Der Unterhalt wird dann entsprechend angepasst.

Pensionssplitting während der Ehe

Wer während der Ehe Kinder betreut hat und deshalb weniger ins Pensionskonto einbezahlt hat, hat unter Umständen Anspruch auf Ausgleich. Das sogenannte Pensionssplitting ist freiwillig – es muss zu Lebzeiten des anderen beantragt werden.

Aufteilung der ehelichen Ersparnisse

Bei der Scheidung werden eheliche Ersparnisse und Vermögen aufgeteilt – dazu können auch Pensionsansprüche zählen, die während der Ehe aufgebaut wurden. Das regelt das ABGB (§§ 81 ff.). Für Details empfiehlt sich anwaltliche Beratung.

Einvernehmliche Scheidung und Unterhalt

Bei einer einvernehmlichen Scheidung – also wenn beide Partner zustimmen – kann der Unterhalt frei vereinbart werden. Muss dabei zwingend Unterhalt geregelt werden?

Kein Unterhalt zwingend notwendig

Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen beide Partner nicht automatisch Unterhalt vereinbaren. Es ist möglich, gegenseitig auf Unterhalt zu verzichten – wenn beide das wollen und wirtschaftlich abgesichert sind.

Verzicht auf Unterhalt – was das bedeutet

Ein Unterhaltsverzicht ist bindend. Wer darauf verzichtet, kann später – auch bei veränderter Lage – grundsätzlich keinen Unterhalt mehr fordern. Ausnahmen gibt es nur in sehr engen gesetzlichen Grenzen.

Scheidungsvergleich – das Herzstück

Bei der einvernehmlichen Scheidung schließen beide Parteien einen Scheidungsvergleich. Darin werden alle finanziellen Fragen geregelt: Unterhalt, Aufteilung des Vermögens, Wohnung, Kinder. Dieser Vergleich wird vom Gericht protokolliert und ist damit vollstreckbar.

Kostenlose Beratung nutzen

Vor dem Verzicht auf Unterhalt lohnt sich eine Beratung – zum Beispiel bei der Arbeiterkammer (AK) oder einer staatlich anerkannten Familienberatungsstelle. Diese Beratung ist oft kostenlos.

Wie beantrage ich nachehelichen Unterhalt?

Wer Unterhalt will, muss ihn aktiv einfordern. Das passiert entweder im Scheidungsverfahren oder danach durch eine eigene Klage. Hier sind die Schritte.

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Schritt 1: Im Scheidungsverfahren regeln

Am einfachsten ist es, den Unterhalt direkt im Scheidungsverfahren zu beantragen. Bei der einvernehmlichen Scheidung wird er im Scheidungsvergleich festgehalten. Bei der strittigen Scheidung entscheidet das Gericht.

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Schritt 2: Klage nach der Scheidung

Wurde kein Unterhalt im Scheidungsverfahren geregelt, kann eine separate Unterhaltsklage beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden. Dafür ist ein Anwalt empfehlenswert.

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Schritt 3: Einigung ohne Gericht

Beide Ex-Partner können den Unterhalt auch außergerichtlich vereinbaren – zum Beispiel durch einen Notariatsakt. Dieser hat dann die gleiche Verbindlichkeit wie ein Gerichtsurteil.

Fristen beachten

Es gibt keine starre Frist für die Unterhaltsklage nach der Scheidung – aber: Wer zu lange wartet, bekommt rückwirkend möglicherweise nichts. Unterhalt wird grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Klage zugesprochen, nicht rückwirkend ab Scheidung.

Welche Unterlagen brauche ich?

Einkommensnachweise beider Parteien (Lohnzettel, Steuerbescheid), Scheidungsurteil oder -beschluss, Nachweise über Betreuungspflichten und Nachweise über eigene Ausgaben und Bedarf sind üblicherweise erforderlich.

Fachbegriffe einfach erklärt

In Gerichtsbriefen und Unterhaltsverfahren begegnen dir oft Fachbegriffe, die auf den ersten Blick unverständlich wirken. Hier sind die wichtigsten – in Alltagssprache.

Zerrüttungsverschulden

Das ist die rechtliche Feststellung, wer die Ehe 'zerrüttet' hat – also wer durch sein Verhalten dazu beigetragen hat, dass die Ehe gescheitert ist. Je nach Ausmaß des Verschuldens ändert sich der Unterhaltsanspruch.

Billigkeitsunterhalt

Billigkeitsunterhalt ist eine Art 'Mindestunterhalt aus Fairnessgründen'. Er wird gewährt, wenn beide an der Scheidung schuld sind – aber ein erhebliches Einkommensgefälle besteht und es ungerecht wäre, gar nichts zu zahlen.

Bedarfsunterhalt

Bedarfsunterhalt deckt den angemessenen Lebensbedarf des Empfängers ab. Er kommt zum Tragen, wenn die Scheidung ohne Verschulden ausgesprochen wurde – zum Beispiel bei langer Trennung.

Umstandsklausel

Diese Klausel ermöglicht eine Anpassung des Unterhalts, wenn sich die Lebensumstände wesentlich geändert haben. Zum Beispiel: Der Zahler verliert seinen Job, oder der Empfänger bekommt eine neue gut bezahlte Stelle.

Exekutionstitel

Ein Exekutionstitel ist ein Dokument, das berechtigt, die Zahlung zwangsweise einzutreiben – zum Beispiel durch Lohnpfändung. Ein Gerichtsurteil oder ein Scheidungsvergleich ist ein solcher Titel.

Vor dem Verzicht auf Unterhalt lohnt sich eine Beratung – zum Beispiel bei der Arbeiterkammer (AK) oder einer staatlich anerkannten Familienberatungsstelle. Diese Beratung ist oft kostenlos.

Primärquellen & weiterführende Informationen

Direkt zu den maßgeblichen Texten:

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Häufige Fragen zum Unterhalt nach Scheidung in Österreich

Wie viel Unterhalt bekomme ich bei 3.000 € netto?

Bei Alleinverschulden des Zahlers und keinem Eigeneinkommen des Empfängers sind das rund 33 % von 3.000 € = 990 € pro Monat. Hat der Empfänger selbst 1.000 € Nettoeinkommen, gilt die 40-%-Regel: 40 % von 4.000 € gemeinsamen Einkommen minus 1.000 € Eigeneinkommen = 600 € Unterhalt.

Wie lange muss man Unterhalt für die Frau in Österreich zahlen?

Es gibt keine feste gesetzliche Höchstdauer. Der Unterhalt läuft, solange die Voraussetzungen bestehen – also solange die Einkommensdifferenz besteht und kein Erlöschungsgrund eintritt. Gerichte befristet Unterhalt heute häufig auf eine Übergangszeit.

Bekomme ich auch Unterhalt bei einvernehmlicher Scheidung?

Ja, aber nur wenn ihr es im Scheidungsvergleich vereinbart. Bei der einvernehmlichen Scheidung entscheidet kein Gericht über Schuld – deshalb gibt es keinen automatischen Unterhaltsanspruch. Beide können Unterhalt vereinbaren oder gegenseitig darauf verzichten.

Verliere ich meinen Unterhaltsanspruch, wenn ich mit jemand anderem zusammenziehe?

Nicht automatisch, aber das Risiko ist real. Wer eine dauerhafte Lebensgemeinschaft eingeht, muss damit rechnen, dass der Zahler eine Herabsetzungsklage einbringt. Das Gericht prüft dann, ob die neue Beziehung eine wirtschaftliche Unterstützung bietet. Bei Wiederheirat erlischt der Anspruch sofort.

Kann der Unterhaltsanspruch nach der Scheidung rückwirkend geändert werden?

Der Unterhalt kann jederzeit an geänderte Verhältnisse angepasst werden – aber nicht rückwirkend vor dem Zeitpunkt der Klage. Wer eine Erhöhung oder Senkung möchte, muss das Gericht anrufen. Ab dann kann das Gericht den Unterhalt anpassen.

Was passiert mit dem Unterhalt, wenn mein Ex-Partner in Pension geht?

Geht der Unterhaltspflichtige in Pension, kann er beim Gericht eine Herabsetzung beantragen – denn sein Einkommen sinkt. Das Gericht passt den Unterhalt ans neue Nettopensionseinkommen an. Der Anspruch erlischt dadurch nicht automatisch.

Wie beantrage ich nachehelichen Unterhalt – und welche Fristen gelten?

Unterhalt kann im Scheidungsverfahren oder danach per Klage beim Bezirksgericht beantragt werden. Es gibt keine starre Antragsfrist, aber Unterhalt wird erst ab Klageeinbringung zugesprochen – nicht rückwirkend. Deshalb: Nicht zu lange warten.

Gibt es wirklich lebenslangen Unterhalt nach der Scheidung in Österreich?

Ja, das ist möglich – aber nicht die Regel. Lebenslanger Unterhalt kommt vor allem bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder nach sehr langen Ehen in Betracht, bei denen ein Partner nicht mehr ins Berufsleben einsteigen kann. Gerichte setzen heute häufig Befristungen.

Was kann ich tun, wenn mein Ex-Partner den Unterhalt nicht zahlt?

Liegt ein Exekutionstitel vor (Gerichtsurteil oder Scheidungsvergleich), kann Lohnpfändung oder Kontopfändung beantragt werden. Das zuständige Bezirksgericht führt das Exekutionsverfahren durch. Wer noch keinen Exekutionstitel hat, muss erst eine Unterhaltsklage einbringen.

Dieser Ratgeber dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deiner Situation wende dich an die Arbeiterkammer, eine staatlich anerkannte Familienberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.