60% der Deutschen haben kein Testament. Bei 25% der Erbfälle entstehen dadurch Streitigkeiten in der Familie.
Deutsches Forum für Erbrecht, ADAC Erbengemeinschaft-Studie
Was ist die gesetzliche Erbfolge ohne Testament?
Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, regelt das Gesetz automatisch, wer erbt. Das nennt sich gesetzliche Erbfolge. Sie folgt einem klaren System: Familie vor Freunden, nahe Verwandte vor entfernten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) teilt alle möglichen Erben in Ordnungen ein.
Erbquoten in verschiedenen Familiensituationen
Quelle: Deutsches Forum für Erbrecht
klaro.legal
Erbt automatisch
Du musst nichts tun, um zu erben. Sobald jemand stirbt, gehört sein Vermögen automatisch den gesetzlichen Erben — auch wenn sie davon noch nichts wissen. Das nennt sich Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB.
Nur Verwandte erben
Ohne Testament erben ausschließlich Verwandte und Ehepartner. Freunde, Lebensgefährten oder Stiefkinder gehen leer aus — egal wie eng die Beziehung war. Nur Adoption macht aus Stiefkindern echte Erben.
Strenge Rangfolge
Das Gesetz teilt alle Verwandten in Ordnungen ein. Gibt es Erben der 1. Ordnung (Kinder), erben Verwandte der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister) gar nichts. Nur wenn eine Ordnung komplett leer ist, kommt die nächste zum Zug.
Ehepartner haben Sonderstellung
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner stehen außerhalb der Ordnungen. Sie erben IMMER mit — neben den anderen Verwandten. Wie viel sie bekommen, hängt vom Güterstand ab.
Wie wird das Erbe ohne Testament aufgeteilt? Das Ordnungssystem
Das deutsche Erbrecht funktioniert wie eine Warteschlange. Wer weiter vorne steht, bekommt alles. Wer dahinter steht, geht leer aus. Diese Warteschlange heißt Ordnungssystem und ist in § 1924 ff. BGB geregelt.
1. Ordnung: Abkömmlinge
Das sind die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel). Solange auch nur ein Kind lebt, erbt niemand aus den anderen Ordnungen. Eheliche und uneheliche Kinder erben gleich viel.
2. Ordnung: Eltern und ihre Nachkommen
Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Sie erben nur, wenn keine Kinder da sind. Leben noch beide Eltern, erben sie allein. Ist ein Elternteil tot, treten dessen Kinder (Geschwister des Verstorbenen) an seine Stelle.
3. Ordnung: Großeltern und ihre Nachkommen
Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins. Sie erben nur, wenn weder Kinder noch Eltern oder Geschwister leben. Das Prinzip ist dasselbe: Leben die Großeltern noch, erben sie allein. Sonst treten deren Kinder an ihre Stelle.
4. und weitere Ordnungen
Urgroßeltern und deren Nachkommen, dann Ururgroßeltern usw. In der Praxis spielen diese Ordnungen kaum eine Rolle. Gibt es gar keine Verwandten mehr, erbt das Bundesland (Fiskalerbschaft).
1. Ordnung: Kinder und Enkelkinder
Die 1. Ordnung sind die wichtigsten Erben. Hier stehen die eigenen Kinder und deren Nachkommen. Sobald auch nur ein Kind da ist, erbt niemand anderes aus der Familie — außer dem Ehepartner.

Alle Kinder erben gleich viel
Egal ob ehelich, unehelich oder adoptiert — jedes Kind erbt den gleichen Anteil. Bei drei Kindern bekommt jedes ein Drittel (neben dem Ehepartner-Anteil). Das regelt § 1924 Abs. 1 BGB.
Wenn ein Kind schon verstorben ist
Ist eines der Kinder bereits tot, treten dessen eigene Kinder (die Enkel) an seine Stelle. Das nennt sich Erbfolge nach Stämmen. Die Enkel teilen sich den Anteil, den ihr Elternteil bekommen hätte.
Wenn nur noch Enkel leben
Leben alle Kinder nicht mehr, erben die Enkel direkt. Jeder Enkel bekommt den Anteil seines verstorbenen Elternteils. Hat ein Kind drei Kinder hinterlassen, das andere nur eins, erben sie trotzdem gleich viel pro 'Stamm'.
Adoptierte Kinder
Adoptierte Kinder sind rechtlich vollwertige Kinder. Sie erben von den Adoptiveltern genauso wie leibliche Kinder. Von ihren leiblichen Eltern erben sie nach der Adoption nicht mehr (§ 1755 BGB).
Tipp: Falls du auch Fragen zu deinem Arbeitsvertrag oder deinem Mietvertrag hast, kann Klaro dir auch dabei helfen, diese zu verstehen.
2. Ordnung: Eltern und Geschwister
Die 2. Ordnung erbt nur, wenn keine Kinder oder Enkel da sind. Das sind die Eltern des Verstorbenen und deren andere Kinder — also die Geschwister.
Beide Eltern leben noch
Leben Mutter und Vater noch, erben sie allein — zu je 50%. Die Geschwister des Verstorbenen gehen dann leer aus. So regelt es § 1925 Abs. 1 BGB.
Nur ein Elternteil lebt noch
Ist ein Elternteil bereits tot, erbt der lebende Elternteil die Hälfte. Die andere Hälfte (die der verstorbene Elternteil bekommen hätte) teilen sich dessen Kinder — also die Geschwister des Verstorbenen.
Beide Eltern sind tot
Dann erben nur noch die Geschwister. Jedes Geschwister bekommt einen gleichen Anteil. Ist ein Geschwisterteil bereits verstorben, treten dessen Kinder (Nichten/Neffen des Verstorbenen) an seine Stelle.
Halbgeschwister
Halbgeschwister (gemeinsame Mutter oder gemeinsamer Vater) erben nur von 'ihrer' Seite. Hat der Verstorbene einen Halbbruder mütterlicherseits, erbt dieser nur wenn die Mutter tot ist — nicht wenn nur der Vater fehlt.
3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten
Die 3. Ordnung kommt nur zum Zug, wenn weder Kinder noch Eltern oder Geschwister leben. Das passiert meistens bei älteren, kinderlosen Menschen ohne lebende Geschwister.
Großeltern erben zuerst
Leben noch Großeltern (mütterlicher- oder väterlicherseits), erben sie vor allen anderen der 3. Ordnung. Jedes Großelternpaar bekommt die Hälfte — 25% pro Großelternteil bei vier lebenden Großeltern.
Onkel und Tanten
Sind die Großeltern tot, treten deren Kinder an ihre Stelle — das sind die Onkel und Tanten des Verstorbenen. Sie teilen sich den Anteil ihrer verstorbenen Eltern zu gleichen Teilen.
Cousins und Cousinen
Sind auch die Onkel und Tanten verstorben, erben deren Kinder — die Cousins und Cousinen des Verstorbenen. Das wird schnell sehr aufgeteilt bei großen Familien.
Wenn nur eine Großeltern-Seite existiert
Gibt es nur noch mütterliche oder nur noch väterliche Verwandte, erbt diese Seite alles. Die andere Hälfte fällt nicht an den Staat, sondern an die verbliebenen Verwandten.
Wichtig: Bei komplexen Erbfällen solltest du einen Anwalt konsultieren. Wenn du auch deinen Steuerbescheid nicht verstehst, kann dir Klaro dabei helfen, diesen zu erklären.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner — Sonderstellung
Ehepartner stehen außerhalb der Ordnungen. Sie erben IMMER — neben den anderen Verwandten. Wie viel sie bekommen, hängt davon ab, welche anderen Erben da sind und in welchem Güterstand sie lebten.
Neben Kindern (1. Ordnung)
Leben Kinder, erbt der Ehepartner 25% des Nachlasses. Die restlichen 75% teilen sich die Kinder. Bei Zugewinngemeinschaft (Normalfall) erhöht sich der Ehepartner-Anteil auf 50% durch den pauschalen Zugewinnausgleich.
Neben Eltern/Geschwistern (2. Ordnung)
Gibt es keine Kinder, erbt der Ehepartner 50% des Nachlasses. Die anderen 50% gehen an Eltern oder Geschwister. Bei Zugewinngemeinschaft steigt der Ehepartner-Anteil auf 75%.
Neben Großeltern (3. Ordnung)
Bei Erben der 3. Ordnung oder entfernteren Verwandten erbt der Ehepartner 50% — plus alles was an entfernte Verwandte der 3. oder 4. Ordnung gehen würde. Faktisch oft 75-100%.
Alleiniges Erbe
Hat der Verstorbene keine Verwandten der 1., 2. oder 3. Ordnung, erbt der Ehepartner alles. Das kommt bei kinderlosen Paaren vor, deren Eltern und Geschwister bereits verstorben sind.
Güterstand und Erbquoten (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung)
Der Güterstand entscheidet, wie viel der Ehepartner erbt. Die meisten Paare leben in Zugewinngemeinschaft — das ist der gesetzliche Normalfall. Aber es gibt auch andere Güterstände mit anderen Erbquoten.
Häufigste Probleme bei Erben ohne Testament
Quelle: ADAC Erbengemeinschaft-Studie
klaro.legal
Zugewinngemeinschaft (Normalfall)
Das ist der Standard-Güterstand ohne Ehevertrag. Der Ehepartner bekommt seinen normalen Erbteil PLUS einen pauschalen Zugewinnausgleich von 25%. Beispiel: Statt 25% neben Kindern erbt er 50%, statt 50% neben Eltern erbt er 75%.
Gütertrennung
Bei vereinbarter Gütertrennung gibt es keinen Zugewinnausgleich. Der Ehepartner bekommt nur seinen normalen Erbteil: 25% neben Kindern, 50% neben Eltern/Geschwistern. Achtung: Bei nur einem Kind würden beide je 50% erben!
Gütergemeinschaft
Bei Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Ehepartner schon während der Ehe gemeinsam verwaltet. Der Ehepartner erbt dann seinen normalen Erbteil ohne Zugewinnausgleich, da bereits alles gemeinsam gehört.
Warum der Zugewinn-Bonus?
In der Zugewinngemeinschaft hätte der überlebende Ehepartner Anspruch auf Zugewinnausgleich — also die Hälfte dessen, was der Partner während der Ehe dazugewonnen hat. Das Erbrecht gibt pauschal 25% extra, um das zu vereinfachen.
Praktische Beispiele: Wer erbt wie viel?
Die Theorie ist eine Sache — aber wie sieht die gesetzliche Erbfolge in der Praxis aus? Diese konkreten Beispiele zeigen, wer bei verschiedenen Familienkonstellationen wie viel erbt.
Ehepartner + 2 Kinder
Maria stirbt und hinterlässt Ehemann Peter und zwei Kinder (Anna, Ben). Nachlasswert: 200.000€. Peter erbt 50% = 100.000€. Anna und Ben erben je 25% = je 50.000€.
Ehepartner + 1 Kind
Klaus stirbt, hinterlässt Ehefrau Petra und Tochter Lisa. Nachlasswert: 300.000€. Petra erbt 50% = 150.000€. Lisa erbt 50% = 150.000€. Bei nur einem Kind teilen sich Ehepartner und Kind fifty-fifty.
Ehepartner + Eltern (keine Kinder)
Stefan stirbt kinderlos, hinterlässt Ehefrau Julia und seine Mutter. Nachlasswert: 400.000€. Julia erbt 75% = 300.000€. Stefans Mutter erbt 25% = 100.000€.
Ehepartner + Geschwister
Anna stirbt kinderlos, ihre Eltern sind tot. Sie hinterlässt Ehemann Tom und zwei Brüder. Nachlasswert: 150.000€. Tom erbt 75% = 112.500€. Die Brüder teilen sich 25% = je 18.750€.
Nur Kinder (unverheiratet)
Michael stirbt unverheiratet, hinterlässt drei Kinder. Nachlasswert: 180.000€. Jedes Kind erbt 33,33% = je 60.000€. Ohne Ehepartner teilen sich die Kinder alles zu gleichen Teilen.
Haus erben ohne Testament
Familie Schmidt hat ein Haus im Wert von 500.000€. Der Ehemann stirbt, hinterlässt Frau und zwei Kinder. Die Frau erbt 50% des Hauses (250.000€), jedes Kind 25% (125.000€). Das Haus gehört allen drei als Erbengemeinschaft.
Wer wird über das Erbe informiert?
Nach einem Todesfall informiert das Nachlassgericht nicht automatisch alle Erben. Oft erfahren Verwandte erst spät oder gar nicht von ihrer Erbschaft. Hier erfährst du, wer wann informiert wird.
Nachlassgericht informiert begrenzt
Das Nachlassgericht (beim Amtsgericht) informiert nur die Erben, die es kennt — meist aus dem Sterberegister oder von Angehörigen. Entfernte Verwandte erfahren oft nichts von der Erbschaft.
Nicht immer automatische Info
Das Nachlassgericht MUSS dich nicht informieren. Vor allem entfernte Verwandte (Cousins, Nichten) erfahren oft nichts. Du erbst trotzdem — musst aber selbst herausfinden, dass jemand gestorben ist.
Banken und Versicherungen fragen
Banken und Versicherungen wollen nach dem Tod wissen, wer erbt. Sie schreiben oft alle bekannten Angehörigen an. So erfährst du indirekt von der Erbschaft — auch wenn das Gericht nichts gesagt hat.
Eigenverantwortung ist wichtig
Hörst du von einem Todesfall in der Familie, frage aktiv nach: Gibt es ein Testament? Wenn nein, bist du möglicherweise Erbe. Warte nicht darauf, dass dich jemand kontaktiert — das passiert nicht immer.
Wichtig: Bei komplexen Erbfällen kann auch ein Arbeitsvertrag des Verstorbenen oder ein Mietvertrag relevant werden, die gekündigt werden müssen.
Wie lange dauert die Erbabwicklung?
Die Abwicklung einer gesetzlichen Erbschaft kann Monate oder Jahre dauern. Die Dauer hängt von der Komplexität des Nachlasses und der Anzahl der Erben ab.
Erbschein beantragen: 4-8 Wochen
Ohne Testament brauchst du meist einen Erbschein, um zu beweisen, dass du Erbe bist. Den bekommst du beim Nachlassgericht. Mit allen Dokumenten dauert das 4-8 Wochen — bei Rückfragen auch länger.
Konten sind oft gesperrt
Banken sperren die Konten des Verstorbenen, bis die Erbfolge geklärt ist. An das Geld kommst du erst mit Erbschein ran. Bei Gemeinschaftskonten mit dem Ehepartner geht es schneller.
Immobilien-Übertragung: 2-6 Monate
Häuser und Wohnungen müssen im Grundbuch umgeschrieben werden. Das dauert mindestens 2-3 Monate. Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) kann es komplizierter werden — bis zu einem Jahr.
Erbengemeinschaft verlangsamt alles
Gibt es mehrere Erben, müssen sich alle einigen. Jede Entscheidung braucht einstimmige Zustimmung. Das kann Monate oder Jahre dauern — vor allem bei Immobilien oder Unternehmen.
Erbe ausschlagen — wann und wie?
Nicht jedes Erbe ist ein Geschenk. Hat der Verstorbene Schulden, können diese das Erbe übersteigen. Dann solltest du die Erbschaft ausschlagen — aber Vorsicht bei den Fristen!
6 Wochen Frist ab Kenntnis
Du hast 6 Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen — ab dem Moment, wo du vom Tod UND deiner Erbenstellung erfährst. Versäumst du die Frist, gilt das Erbe als angenommen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Schulden werden mit vererbt
Als Erbe übernimmst du ALLE Schulden des Verstorbenen — auch wenn sie höher sind als das Vermögen. Weißt du von hohen Schulden, schlage das Erbe besser aus. Deine Kinder rücken dann automatisch nach.
Ausschlagung kostet Geld
Die Ausschlagung beim Nachlassgericht kostet je nach Nachlasswert 30-300€. Das musst du auch zahlen, wenn das Erbe überschuldet war. Die Ausschlagung muss persönlich oder per Notar erklärt werden.
Alternative: Haftungsbeschränkung
Statt auszuschlagen kannst du die Haftung auf den Nachlass beschränken lassen. Dann haftest du nur mit dem geerbten Vermögen — nicht mit deinem eigenen. Das ist oft besser als komplette Ausschlagung.
Tipp: Wenn du unsicher bist, ob das Erbe überschuldet ist, kannst du auch eine Nachlassverwaltung beantragen. Dann haftest du nur mit dem Nachlass, nicht mit deinem eigenen Vermögen.