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Nebenkostenabrechnung prüfen

Jede zweite Abrechnung enthält Fehler – so erkennst du sie

Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein Buch mit sieben Siegeln. Komplizierte Berechnungen, Fachbegriffe und lange Zahlenkolonnen machen es schwer zu verstehen, ob alles korrekt ist. Studien zeigen: Rund 50% aller Abrechnungen enthalten Fehler – Mieter zahlen im Schnitt 300€ zu viel pro Jahr. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, welche Posten in eine Abrechnung gehören, welche Fristen gelten und wie sich einzelne Positionen nachvollziehen lassen.

Rechtliche Grundlagen

Das Wichtigste zu den gesetzlichen Regelungen rund um die Nebenkostenabrechnung:

§ 556 BGB – Der zentrale Paragraph

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 556, dass Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) nur dann auf Mieter umgelegt werden dürfen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, sind die Nebenkosten bereits mit der Kaltmiete abgegolten. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, einmal jährlich über die tatsächlich angefallenen Kosten abzurechnen und die geleisteten Vorauszahlungen gegenzurechnen.

Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die BetrKV listet in § 2 abschließend alle 17 Kostenarten auf, die auf Mieter umgelegt werden dürfen. Der Begriff 'abschließend' bedeutet: Es gibt keine weiteren zulässigen Kostenarten außerhalb dieser Liste, außer der Mietvertrag benennt unter 'Sonstige Betriebskosten' konkret zusätzliche Posten. Alles, was nicht in der Liste steht oder nicht konkret vereinbart wurde, ist nicht umlagefähig – auch wenn es in der Abrechnung auftaucht.

12-Monats-Regel

Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Diese Frist ist eine Ausschlussfrist: Verpasst der Vermieter sie, verliert er grundsätzlich den Anspruch auf Nachforderungen – es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten (etwa weil ein Versorger seine Rechnung verspätet gestellt hat).

Widerspruchsfrist

Nach Erhalt der Abrechnung bleiben 12 Monate Zeit, um Einwendungen zu erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Diese Frist betrifft das Recht, Fehler zu rügen – unabhängig davon läuft die übliche Zahlungsfrist (meist 30 Tage) für eine eventuelle Nachzahlung weiter. Eine Zahlung unter Vorbehalt ist eine gängige Methode, um Fristen zu wahren, ohne auf spätere Korrekturansprüche zu verzichten.

Infografik: Deine Rechte bei der Nebenkostenabrechnung – Fristen und Regeln

Die 17 umlagefähigen Kostenarten

Nur diese Kosten dürfen laut § 2 Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden. Jede Position muss zudem tatsächlich angefallen und im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sein:

1.Grundsteuer – die jährliche Grundsteuer für das Grundstück, auf dem das Gebäude steht
2.Wasserversorgung (Kaltwasser, Wasserzähler, Wasseraufbereitung) – inklusive Miete oder Eichung der Wasserzähler
3.Entwässerung (Kanalgebühren, Abwasser) – oft gekoppelt an den Wasserverbrauch
4.Heizung (Brennstoff, Wartung, Bedienung, Reinigung, Immissionsmessung) – meist der größte Einzelposten der gesamten Abrechnung
5.Warmwasser (zentrale Warmwasserversorgung) – Kosten für Erwärmung, getrennt vom reinen Kaltwasserverbrauch
6.Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen – wenn beide Systeme technisch zusammenhängen und gemeinsam abgerechnet werden
7.Aufzug (Betriebsstrom, Überwachung, Reinigung, Notrufsystem) – üblicherweise nach Wohneinheiten oder Fläche verteilt
8.Straßenreinigung und Müllbeseitigung – kommunale Gebühren für Gehwegreinigung und Abfallentsorgung
9.Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung – Treppenhaus, Eingangsbereich, gemeinschaftlich genutzte Flächen
10.Gartenpflege (Gärtner, Geräte, Erneuerung von Pflanzen) – laufende Pflege, keine grundlegende Neuanlage
11.Beleuchtung (Außenbeleuchtung, Flure, Keller, Waschküche) – reiner Betriebsstrom der Gemeinschaftsflächen
12.Schornsteinreinigung – sofern nicht bereits separat als Handwerkerleistung abgerechnet
13.Sach- und Haftpflichtversicherung – etwa Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm oder Leitungswasser
14.Hauswart (nur Tätigkeiten, die auch einzeln umlagefähig wären) – Verwaltungs- und Reparaturanteile müssen herausgerechnet werden
15.Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel (Achtung: seit Juli 2024 eingeschränkt!) – reine Grundgebühren für Kabelfernsehen sind nicht mehr umlagefähig
16.Waschraum (Betriebskosten der Waschküche) – Strom und Wasser für Gemeinschaftswaschmaschinen
17.Sonstige Betriebskosten (nur wenn im Mietvertrag konkret benannt) – Sammelposten für Kosten, die nicht in die anderen 16 Kategorien passen, aber vertraglich klar bezeichnet sind
Infografik: Typische Nebenkostenverteilung – Heizung 42%, Grundsteuer 13%, Wasser 12%

Diese Kosten sind NICHT umlagefähig

Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Kontoführung) – gehören zu den allgemeinen Kosten der Vermietung und sind mit der Miete abgegolten
Reparaturen und Instandhaltung – etwa die Reparatur eines defekten Aufzugsmotors oder eines undichten Dachs
Instandsetzung (z.B. neue Heizung) – größere Erneuerungen zählen zu den Investitionskosten des Vermieters
Leerstandskosten – Betriebskosten für nicht vermietete Wohnungen dürfen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten – etwa aus Streitigkeiten mit anderen Mietern oder Handwerkern
Bankgebühren und Finanzierungskosten – Zinsen und Kontoführungsgebühren des Vermieters
Abschreibungen – steuerliche Abschreibung der Immobilie ist Sache des Vermieters
Kabelanschluss-Grundgebühr (seit 1. Juli 2024) – nach Auslaufen des Nebenkostenprivilegs nicht mehr umlagefähig
Infografik: Wer zahlt was bei der Nebenkostenabrechnung – Vermieter vs. Mieter

So arbeitet klaro.legal

Hier siehst du, wie klaro.legal komplizierte Abrechnungen in einfache Sprache übersetzt:

Beispiel: Nebenkostenabrechnung

Original in der Abrechnung

Gemäß § 556 Abs. 3 BGB erhalten Sie hiermit die Abrechnung der Betriebskosten für die oben genannte Abrechnungsperiode. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.847,52 EUR. Ihr Anteil nach Wohnfläche (67,5 m² von 485,3 m² Gesamtfläche = 13,91%) beträgt 535,27 EUR. Abzüglich Ihrer geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von 420,00 EUR ergibt sich eine Nachzahlung von 115,27 EUR.

Klaro übersetzt

Du bekommst die Abrechnung für Nebenkosten für das Jahr 2024. Die Gesamtkosten für das ganze Haus waren 3.847,52 EUR. Dein Anteil beträgt 535,27 EUR. Du hast monatlich 35 EUR im Voraus gezahlt (insgesamt 420 EUR). Du musst jetzt 115,27 EUR nachzahlen.

So funktioniert es: Du lädst deine Abrechnung hoch und bekommst sofort alle Positionen übersetzt – kurz, verständlich und auf Deutsch.

CO2-Kosten 2026: Wer zahlt wie viel?

Seit 2023 werden die CO2-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, statt sie komplett den Mietern zu berechnen. 2026 liegt der CO2-Preis in einem gesetzlich festgelegten Korridor von 55 bis 65€ pro Tonne CO2.

Die Aufteilung richtet sich nach einem zehnstufigen Modell, das den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt. Grundgedanke: Je schlechter die Energieeffizienz, desto größer der Anteil, den der Vermieter zu tragen hat, weil er über Sanierungsmaßnahmen Einfluss auf den CO2-Ausstoß nehmen kann:

Effiziente Gebäude (< 12 kg CO2/m²/Jahr)

Mieter trägt 100% der CO2-Kosten, da das Gebäude bereits einen sehr guten energetischen Standard hat und kaum weiteres Einsparpotenzial besteht

Mittlere Gebäude (12-32 kg CO2/m²/Jahr)

Kosten werden stufenweise geteilt (zwischen 50% und 90% Mieteranteil, der Rest entfällt auf den Vermieter) – die genaue Stufe hängt vom exakten CO2-Ausstoß pro Quadratmeter ab

Ineffiziente Gebäude (> 52 kg CO2/m²/Jahr)

Vermieter trägt 95% der CO2-Kosten, Mieter nur 5% – diese Gebäude gelten als besonders sanierungsbedürftig

Tipp: Die CO2-Kostenaufteilung lässt sich anhand der jährlichen Brennstoffrechnung und der zugrunde liegenden Emissionswerte nachvollziehen. Der Vermieter muss die Berechnungsgrundlage offenlegen, üblicherweise über ein Berechnungstool oder eine beigefügte Übersicht des Energieversorgers.

Die 10 häufigsten Fehler

Diese Fehler tauchen in der Praxis besonders oft auf – und können bares Geld kosten, wenn sie unentdeckt bleiben:

Abrechnung zu spät (Fristversäumnis)

Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden, maßgeblich ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum auf der Abrechnung selbst. Kommt sie später, entfällt der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlungen – ein Guthaben steht dem Mieter aber unabhängig davon zu.

Nicht umlagefähige Kosten

Reparaturen, Verwaltungskosten, Instandhaltung oder Bankgebühren dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden, tauchen aber Erfahrungswerten zufolge in etwa jeder dritten Abrechnung trotzdem auf, oft versteckt unter Sammelposten wie 'Hausverwaltung' oder 'Sonstiges'.

Falscher Verteilerschlüssel

Kosten müssen nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel verteilt werden – üblich sind Wohnfläche, Personenzahl, Anzahl der Wohneinheiten oder tatsächlicher Verbrauch. Ändert der Vermieter den Schlüssel eigenmächtig, etwa von Personenzahl auf Wohnfläche, ist das ohne Zustimmung des Mieters unzulässig, außer bei verbrauchsabhängigen Kostenarten wie Heizung und Warmwasser, wo gesetzliche Mindestanteile gelten.

Fehlende oder falsche Belegeinsicht

Es besteht das Recht, alle Originalbelege einzusehen, etwa Rechnungen der Versorger, Verträge mit dem Hausmeisterservice oder Versicherungspolicen – seit 2025 kann diese Einsicht auch elektronisch erfolgen. Verweigert der Vermieter die Einsicht vollständig, kann die Zahlung der Nachforderung zurückgehalten werden, bis die Belege vorliegen.

Doppelte Berechnung

Manche Kosten werden sowohl in der Kaltmiete als auch zusätzlich in den Nebenkosten berechnet, zum Beispiel wenn der Hausmeisterlohn bereits kalkulatorisch in der Miete enthalten ist, aber trotzdem erneut in der Abrechnung auftaucht. Das führt zu einer unzulässigen Doppelbelastung.

Leerstandskosten umgelegt

Kosten für leerstehende Wohnungen, etwa der anteilige Grundsteuer- oder Versicherungsbetrag, dürfen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden. Der Vermieter trägt das unternehmerische Risiko des Leerstands selbst und muss diesen Anteil aus eigener Tasche zahlen.

Falsche Wohnfläche

Wird nach Quadratmetern abgerechnet, muss die im Mietvertrag genannte oder die tatsächliche Wohnfläche verwendet werden. Weicht die in der Abrechnung verwendete Fläche von der Vertragsangabe ab, insbesondere bei Abweichungen über 10%, kann dies rechtliche Folgen wie eine Mietminderung nach sich ziehen.

Falscher Abrechnungszeitraum

Die Abrechnung muss exakt 12 Monate umfassen und mit dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum übereinstimmen, etwa Kalenderjahr (1.1.-31.12.) oder ein individuell festgelegtes Wirtschaftsjahr. Abweichende oder verkürzte Zeiträume ohne nachvollziehbaren Grund sind ein häufiger formaler Fehler.

Fehlende Pflichtangaben

Eine formell wirksame Abrechnung muss mindestens folgende Angaben enthalten: die Gesamtkosten je Kostenart, den verwendeten Verteilerschlüssel, die Berechnung des individuellen Anteils sowie den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Fehlt eine dieser Angaben, gilt die Abrechnung nach ständiger Rechtsprechung als formell unwirksam.

CO2-Kosten falsch aufgeteilt

Seit 2023 muss der Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes einen Anteil der CO2-Kosten selbst tragen. In der Praxis enthalten viele Abrechnungen diese Aufteilung noch gar nicht oder berechnen sie fehlerhaft, indem der volle CO2-Preis unverändert an die Mieter weitergegeben wird.

Entwicklung der Betriebskosten in Deutschland

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Durchschnittliche Betriebskosten pro m² und Monat | Quelle: Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel 2024

Zusammensetzung der Nebenkosten

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Quelle: Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel 2024

10-Punkte-Checkliste zum Prüfen

Diese Punkte lassen sich systematisch anhand der eigenen Abrechnung durchgehen:

1

Abrechnungszeitraum prüfen

Die Abrechnung muss genau 12 Monate umfassen. Ein Abgleich mit dem im Mietvertrag vereinbarten Abrechnungszeitraum zeigt, ob Beginn und Ende korrekt gewählt wurden.

2

Frist prüfen

Relevant ist, ob die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen ist. Das Datum des Poststempels oder der E-Mail-Zustellung gibt hierüber Auskunft.

3

Kostenarten prüfen

Ein Abgleich mit den 17 umlagefähigen Kostenarten der BetrKV zeigt, ob nur zulässige Posten enthalten sind. Reparaturen, Verwaltung und Instandhaltung gehören nicht dazu, tauchen aber häufig unter unauffälligen Sammelbegriffen auf.

4

Verteilerschlüssel kontrollieren

Ein Blick in den Mietvertrag zeigt, welcher Schlüssel vereinbart wurde: Wohnfläche, Personenzahl, Wohneinheiten oder Verbrauch. Wurde in der Abrechnung ein anderer Schlüssel verwendet, ist das ein Hinweis auf einen möglichen Fehler.

5

Wohnfläche prüfen

Die in der Abrechnung angegebene Wohnfläche lässt sich mit der Angabe im Mietvertrag vergleichen. Abweichungen über 10% gelten nach der Rechtsprechung als erheblich und können weitere Rechte auslösen.

6

Vorauszahlungen abgleichen

Ein Vergleich der in der Abrechnung aufgeführten Vorauszahlungen mit den eigenen Kontoauszügen oder Dauerauftragsbelegen zeigt, ob alle monatlichen Zahlungen korrekt berücksichtigt wurden.

7

Mit Vorjahr vergleichen

Starke Abweichungen zum Vorjahr, etwa über 10% bei einer einzelnen Kostenart, lassen sich meist durch gestiegene Energiepreise, geänderten Verbrauch oder neue Verträge erklären. Fehlt eine nachvollziehbare Erklärung, lohnt ein genauerer Blick auf die betreffende Position.

8

CO2-Kostenaufteilung prüfen

Anhand des Stufenmodells lässt sich nachvollziehen, ob die CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter korrekt berechnet wurde. Der Vermieter muss dabei seinen gebäudeabhängigen Anteil übernehmen.

9

Formelle Anforderungen prüfen

Eine vollständige Abrechnung enthält: Gesamtkosten je Position, den verwendeten Verteilerschlüssel, den individuellen Anteil sowie die geleisteten Vorauszahlungen und den daraus resultierenden Saldo.

10

Belegeinsicht fordern

Eine Anfrage auf Einsicht in alle Originalbelege macht die einzelnen Positionen nachvollziehbar. Seit 2025 kann der Vermieter diese Belege auch elektronisch bereitstellen, etwa als eingescannte Dokumente oder über ein Online-Portal.

Infografik: 5-Punkte-Checkliste für die Nebenkostenabrechnung

Musterbrief: Widerspruch einlegen

Werden Fehler in der Abrechnung festgestellt, lässt sich dagegen schriftlich Widerspruch einlegen. Hier ein Muster zur Orientierung, das sich an die konkreten Fehler der jeweiligen Abrechnung anpassen lässt:

Betreff: Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung [Jahr] Sehr geehrte/r [Name Vermieter], ich habe die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Datum] bis [Datum] erhalten. Nach Prüfung widerspreche ich folgenden Punkten: 1. [Konkreter Fehler, z.B.: Die Position "Verwaltungskosten" in Höhe von X € ist nicht umlagefähig.] 2. [Weiterer Fehler] Ich bitte um Korrektur der Abrechnung und Neuberechnung. Bis zur Klärung behalte ich mir vor, die Nachzahlung unter Vorbehalt zu leisten. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name]

Hinweise zum Widerspruch

  • Ein schriftlicher Widerspruch (Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung) lässt sich im Streitfall nachweisen, ein rein mündlicher Einwand ist schwer zu belegen
  • Eine konkrete Benennung der beanstandeten Positionen (mit Betrag und Grund) ist üblich – eine pauschale Aussage wie 'die Abrechnung ist falsch' reicht rechtlich meist nicht aus
  • Die Frist von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung ist für einen wirksamen Widerspruch maßgeblich
  • Eine Zahlung unter Vorbehalt ist eine gängige Methode, um Mahnungen oder Verzugszinsen zu vermeiden, ohne den Widerspruch aufzugeben
  • Eine Kopie des Widerspruchsschreibens für die eigenen Unterlagen dokumentiert den zeitlichen Ablauf

Nebenkosten steuerlich absetzen

Ein Teil der Nebenkosten lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen – das betrifft vor allem Dienstleistungen, die im und am Gebäude erbracht werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

Kosten für Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister oder Winterdienst lassen sich zu 20% (maximal 4.000€ Steuerermäßigung pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehen. Abzugsfähig ist dabei nur der reine Arbeitslohn, nicht die Materialkosten.

Handwerkerleistungen

Wartungsarbeiten an der Heizung, Schornsteinfegerleistungen oder andere Handwerkerkosten sind zu 20% (maximal 1.200€ Steuerermäßigung pro Jahr) absetzbar. Auch hier zählt nur der Arbeits- und Fahrtkostenanteil, nicht das verwendete Material.

So geht's: Üblicherweise stellt der Vermieter eine Bescheinigung nach § 35a EStG aus, die den absetzbaren Anteil der Nebenkosten ausweist. Viele Vermieter oder Hausverwaltungen versenden diese Bescheinigung automatisch zusammen mit der Nebenkostenabrechnung, andernfalls lässt sie sich formlos anfordern.

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Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?

Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2024, muss die Abrechnung bis spätestens 31.12.2025 zugegangen sein. Kommt sie später, entfällt der Anspruch auf Nachzahlungen – ein Guthaben steht Mietern aber unabhängig von der Frist weiterhin zu.

Wie lange kann Widerspruch eingelegt werden?

Nach Erhalt der Abrechnung bleiben 12 Monate Zeit für Einwendungen. Der Widerspruch erfolgt üblicherweise schriftlich und benennt konkret, welche Punkte beanstandet werden. Unabhängig davon läuft die Zahlungsfrist für eine Nachforderung weiter – eine Zahlung unter Vorbehalt ist hierfür ein gängiges Vorgehen.

Was gilt, wenn die Abrechnung Fehler enthält?

Üblicher Ablauf: Einsicht in alle Belege anfordern, schriftlich Widerspruch einlegen und die fehlerhaften Punkte konkret benennen. Möglich ist außerdem, nur den unstrittigen Teil oder den gesamten Betrag unter Vorbehalt zu zahlen. Bei komplexeren Fällen bieten Mietervereine oder Rechtsanwälte weiterführende Unterstützung.

Besteht ein Recht auf Belegeinsicht?

Ja, § 259 BGB räumt ein Recht auf Einsicht in die Originalbelege ein. Der Vermieter muss einen Termin zur Einsichtnahme anbieten oder seit 2025 die Belege elektronisch bereitstellen. Verweigert er dies vollständig, kann die Nachzahlung bis zur Belegeinsicht zurückgehalten werden.

Wann wird eine Nachzahlung fällig?

Eine Nachzahlung wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung fällig. Vor Ablauf dieser Frist lässt sich die Abrechnung auf die genannten Fehlerquellen prüfen. Bei festgestellten Fehlern ist eine Zahlung unter Vorbehalt oder nur des unstrittigen Teils möglich.

Wann muss der Vermieter ein Guthaben auszahlen?

Ein Guthaben ist vom Vermieter zeitnah auszuzahlen, üblicherweise innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung. Eine Verrechnung mit der nächsten Miete ist ohne Zustimmung des Mieters nicht vorgesehen.

Warum sind Heizkosten oft so hoch?

Heizkosten bilden häufig den größten Einzelposten der gesamten Abrechnung. Zur Prüfung gehört, ob nach Verbrauch abgerechnet wurde (üblich sind 70% Verbrauchsanteil, 30% Flächenanteil nach der Heizkostenverordnung) und ob der eigene Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr plausibel erscheint. Der CO2-Preis liegt 2026 zwischen 55 und 65€ pro Tonne und wirkt sich zusätzlich auf die Heizkosten aus.

Darf der Vermieter Kabelanschluss abrechnen?

Seit 1. Juli 2024 nicht mehr als Nebenkosten. Das sogenannte 'Nebenkostenprivileg' ist ausgelaufen, wodurch die Grundgebühr für Kabelfernsehen direkt mit dem jeweiligen Anbieter abgerechnet wird. Taucht diese Position trotzdem in der Abrechnung auf, handelt es sich um einen Fehler, der sich im Widerspruch benennen lässt.

Wie funktioniert die CO2-Kostenaufteilung?

Grundprinzip: Je ineffizienter das Gebäude, desto größer der Kostenanteil des Vermieters. Bei sehr ineffizienten Gebäuden (>52 kg CO2/m²/Jahr) trägt der Vermieter 95% der CO2-Kosten. Bei effizienten Gebäuden (<12 kg CO2/m²/Jahr) tragen Mieter die vollen 100%. Der Vermieter muss die zugrunde liegende Berechnung offenlegen, etwa über die Brennstoffrechnung des Energieversorgers.

Wo gibt es Unterstützung bei der Prüfung?

Mietervereine prüfen Abrechnungen für ihre Mitglieder gegen einen Jahresbeitrag von üblicherweise 60-100€. Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls Beratung an. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Abrechnung bei Klaro hochzuladen, wo sie in verständliche Sprache übersetzt wird.

Hinweis: Klaro übersetzt Nebenkostenabrechnungen in verständliche Sprache. Dies ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen bieten Mietervereine oder Rechtsanwälte weiterführende Unterstützung.