Arten der Mietvertragskündigung
Es gibt verschiedene Wege, einen Mietvertrag zu beenden. Die Wahl der richtigen Kündigungsart hängt von Ihrer Situation ab.
52,8% der Deutschen leben zur Miete – über 44 Millionen Menschen in mehr als 20 Millionen Haushalten
Quelle: Deutscher Mieterbund, Mietenreport 2025
Die vier Kündigungsarten
Ordentliche Kündigung
Der Normalfall: Sie kündigen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Als Mieter können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Tipp: Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Fristlose Kündigung
Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen können beide Seiten sofort kündigen. Typische Gründe:
Kündigungsfristen im Überblick
Die Kündigungsfristen unterscheiden sich für Mieter und Vermieter erheblich. Als Mieter haben Sie es einfacher.
Kündigungsfrist für Mieter
Für Mieter gilt immer die gleiche Frist – egal wie lange Sie schon wohnen:
3 Monate
Bis zum 3. Werktag des Monats für das Monatsende + 3 Monate
Kündigungsfristen für Vermieter
Wichtig: Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Empfänger eingegangen sein, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Das Kündigungsschreiben
Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen (§ 568 BGB). E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht!
Vollständige Adressen
Name und Anschrift von Mieter und Vermieter
Datum der Kündigung
Das Ausstellungsdatum des Schreibens
Eindeutiger Betreff
Kündigung des Mietvertrags für [Adresse]
Kündigungstermin
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder konkretes Datum
Handschriftliche Unterschrift
Alle Mieter müssen unterschreiben!
Zugangsnachweis
Einschreiben oder Empfangsbestätigung
Sichere Zustellung
Sonderkündigungsrechte für Mieter
In bestimmten Situationen können Sie mit verkürzter Frist oder außerordentlich kündigen.
197.092 Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht in 2024 – ein Anstieg von 7,8% gegenüber dem Vorjahr
Quelle: Statistisches Bundesamt, Justizstatistik 2024
Bei Mieterhöhung
Wenn der Vermieter die Miete erhöht, können Sie mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
Bei Modernisierung
Nach Ankündigung einer Modernisierung können Sie zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
Bei Todesfall des Mieters
Erben können den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist kündigen, auch wenn er befristet ist.
Bei berufsbedingtem Umzug
Kein Sonderkündigungsrecht! Die normale Frist von 3 Monaten gilt auch bei Jobwechsel.
Wenn der Vermieter kündigt
Vermieter können nicht einfach kündigen. Sie brauchen einen gesetzlich anerkannten Grund.
Eigenbedarfskündigung
Der häufigste Kündigungsgrund: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige. Die Kündigung muss genau begründen, wer einziehen soll und warum.
Vorsicht: Bei etwa der Hälfte der Eigenbedarfskündigungen besteht der Verdacht, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist. Prüfen Sie die Begründung genau!
Widerspruchsrecht (Sozialklausel)
Sie können der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für Sie eine besondere Härte bedeuten würde:
Die häufigsten Fehler bei der Kündigung
Diese Fehler können Ihre Kündigung unwirksam machen:
Kündigungsfrist falsch berechnet
Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen. Der 4. Januar ist zu spät für Ende März!
Falsche Form (E-Mail, Fax)
Nur ein unterschriebener Brief zählt. E-Mail, Fax, WhatsApp oder mündliche Kündigung sind unwirksam.
Kein Zugangsnachweis
Ohne Beweis des Zugangs kann der Empfänger behaupten, die Kündigung nie erhalten zu haben.
Nicht alle Mieter unterschrieben
Bei einer WG oder Ehepaar müssen alle im Mietvertrag genannten Mieter unterschreiben.
Fehlende Begründung (Vermieter)
Vermieterkündigungen ohne konkreten Grund sind unwirksam. Der Eigenbedarf muss genau begründet werden.
