
Welche Kündigungsarten gibt es?
Das deutsche Arbeitsrecht kennt verschiedene Kündigungsarten. Welche für dich relevant ist, hängt von deiner Situation ab – ob du selbst kündigst oder gekündigt wirst.
Jährlich werden in Deutschland ca. 1,5 Millionen Arbeitsverhältnisse durch Kündigung beendet.
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
Ordentliche Kündigung
Die häufigste Form: Du oder dein Arbeitgeber beenden das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Du musst keinen Grund angeben, wenn du als Arbeitnehmer kündigst.
Fristlose (außerordentliche) Kündigung
Sofortige Beendigung ohne Frist – nur bei schwerwiegendem Grund möglich (§ 626 BGB). Beispiele: Diebstahl, Körperverletzung, monatelanges Gehalt nicht gezahlt. Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen.
Änderungskündigung
Der Arbeitgeber kündigt deinen bestehenden Vertrag und bietet dir gleichzeitig einen neuen mit veränderten Bedingungen an. Du hast 3 Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen, unter Vorbehalt anzunehmen oder abzulehnen.
Betriebsbedingte Kündigung
Der Arbeitgeber kündigt, weil dein Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen Gründen wegfällt – z. B. Auftragsrückgang, Standortschließung oder Umstrukturierung. Es gelten strenge Regeln: Sozialauswahl, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Ergebnis von Kündigungsschutzklagen

56% aller Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich (oft mit Abfindung)
Welche Kündigungsfristen gelten?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen in § 622 BGB. Für Arbeitnehmer gilt immer die gleiche Frist – egal wie lange du im Betrieb bist. Für Arbeitgeber steigt die Frist mit der Betriebszugehörigkeit.
Deine Frist als Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer kannst du immer mit 4 Wochen Frist zum 15. oder zum Monatsende kündigen – unabhängig davon, wie lange du im Betrieb bist.
4 Wochen
4 Wochen = 28 Tage (nicht 1 Monat!), zum 15. oder zum Monatsende
Frist des Arbeitgebers (nach Betriebszugehörigkeit)
Immer zum Monatsende. Quelle: § 622 BGB
Wichtig: Prüfe deinen Arbeitsvertrag! Dort können längere Fristen vereinbart sein. Kürzere Fristen als die gesetzlichen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt (z. B. Probezeit oder Tarifvertrag).
Wie schreibe ich ein Kündigungsschreiben?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen – E-Mail, WhatsApp oder mündlich reichen nicht! Hier die 6 Pflichtbestandteile, die dein Kündigungsschreiben enthalten muss:
Korrekter Empfänger
Name und Adresse des Arbeitgebers (laut Arbeitsvertrag). Bei großen Firmen: An die Personalabteilung adressieren.
Datum
Das Datum, an dem du die Kündigung abgibst – nicht das Datum, an dem du sie geschrieben hast. Entscheidend ist der Zugang!
Klarer Betreff
"Kündigung meines Arbeitsvertrags" – kurz und eindeutig. Nenne deine Personalnummer, wenn vorhanden.
Kündigungstermin
"...zum nächstmöglichen Termin" oder ein konkretes Datum. "Zum nächstmöglichen Termin" ist sicherer – dann gilt automatisch die richtige Frist.
Eigenhändige Unterschrift
Ohne Originalunterschrift ist die Kündigung unwirksam! Keine eingescannte Unterschrift, kein Faksimile.
Empfangsbestätigung
Lass dir den Eingang quittieren oder sende per Einschreiben. Du musst im Streitfall beweisen, dass die Kündigung zugegangen ist.
Sichere Zustellung – 3 bewährte Wege
Welchen Kündigungsschutz habe ich?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen. Aber: Es gilt nicht automatisch für alle!
Wann gilt das KSchG?
Besonderer Kündigungsschutz
Schwangere & Mütter
Unkündbar während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG). Der Arbeitgeber muss von der Schwangerschaft wissen.
Schwerbehinderte
Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts möglich (§ 168 SGB IX). Gilt ab einem Grad der Behinderung von 50.
Betriebsratsmitglieder
Ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nur außerordentliche (fristlose) Kündigung möglich, und auch nur mit Zustimmung des Betriebsrats.
Elternzeit
Kündigungsschutz ab Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vorher) bis zum Ende der Elternzeit. Nur in Ausnahmefällen mit Behördengenehmigung kündbar.
Kündigung durch den Arbeitgeber
Wenn das KSchG gilt, braucht dein Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund. Die 3 Gründe im Überblick:
Ca. 55% aller Arbeitgeberkündigungen sind betriebsbedingt, 30% verhaltensbedingt und 15% personenbedingt.
Quelle: Bundesarbeitsgericht, Jahresstatistik
Personenbedingte Kündigung
Du kannst die Arbeit dauerhaft nicht mehr leisten – z. B. durch langanhaltende Krankheit, Verlust des Führerscheins (bei Berufskraftfahrern) oder Entzug einer nötigen Erlaubnis. Kein Verschulden deinerseits nötig.
Verhaltensbedingte Kündigung
Du hast gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen – z. B. häufiges Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder Diebstahl. In der Regel muss vorher eine Abmahnung ausgesprochen worden sein (Ausnahme: bei schweren Verstößen).
Betriebsbedingte Kündigung
Dein Arbeitsplatz fällt aus wirtschaftlichen Gründen weg – z. B. Auftragsrückgang, Standortschließung oder Umstrukturierung. Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl durchführen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Wichtig: Eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Du hast nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage! Danach gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie fehlerhaft war.
Kündigungsgründe der Arbeitgeber in Deutschland


Sonderfälle bei der Kündigung
Nicht jede Kündigung folgt dem Standardschema. In diesen Sonderfällen gelten besondere Regeln:
Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit (maximal 6 Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur 2 Wochen – für beide Seiten. Kein Grund nötig, da das KSchG noch nicht greift.
Befristeter Arbeitsvertrag
Ein befristeter Vertrag kann nur dann vorzeitig gekündigt werden, wenn das im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Ohne diese Klausel musst du bis zum Ende warten.
Minijob / 538-Euro-Job
Für Minijobber gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für Vollzeitbeschäftigte. Die 4-Wochen-Frist nach § 622 BGB gilt also auch hier.
Kündigung während Krankheit
Ja, eine Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt! Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Die Kündigung geht dir auch zu, wenn du sie krankheitsbedingt nicht sofort liest.
Die 5 häufigsten Fehler bei der Kündigung
Diese Fehler machen Arbeitnehmer immer wieder – und sie können dich viel Geld kosten:
Frist falsch berechnet
4 Wochen sind 28 Tage – nicht ein Monat! Wer die Frist falsch berechnet, kündigt zu spät und muss einen weiteren Monat arbeiten. Nutze einen Fristenrechner oder lass deine Kündigung prüfen.
Nur mündlich gekündigt
Eine mündliche Kündigung ist nach § 623 BGB unwirksam – auch wenn dein Chef sie akzeptiert hat. Ohne Schriftform (eigenhändige Unterschrift auf Papier) gilt die Kündigung als nie erfolgt.
Kein Zugangsnachweis
Du musst beweisen können, dass die Kündigung den Arbeitgeber erreicht hat. Ohne Empfangsbestätigung oder Einschreiben mit Rückschein steht im Streitfall Aussage gegen Aussage.
Resturlaub nicht beantragt
Resturlaub verfällt nicht automatisch bei Kündigung – aber du musst ihn rechtzeitig beantragen! Wird der Urlaub nicht gewährt, hast du Anspruch auf Abgeltung (Auszahlung).
Kein Arbeitszeugnis verlangt
Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Fordere es spätestens mit der Kündigung an. Nach dem Ausscheiden sinkt die Bereitschaft des Arbeitgebers deutlich.