Rund 150 Paragrafen regeln das Grundbuchrecht in der Grundbuchordnung (GBO). Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet ca. 10–20 €, ein beglaubigter ca. 20–30 €.
Grundbuchordnung (GBO), Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Anlage 2
Grundbuchauszug
Ein Grundbuchauszug ist ein offizieller Auszug aus dem Grundbuch – einem amtlichen Register beim Amtsgericht. Er dokumentiert, wem ein Grundstück oder eine Immobilie gehört, welche Rechte anderer daran bestehen und welche Schulden (z. B. Hypotheken) eingetragen sind.
Was ist ein Grundbuchauszug – und warum brauchst du ihn?
Ein Grundbuchauszug ist die offizielle Abschrift aus dem Grundbuch – einem Register, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Darin steht alles Rechtlich Wichtige über ein Grundstück: Eigentümer, Lasten und Schulden. Ohne diesen Auszug solltest du keine Immobilie kaufen – Punkt.
Was enthält der Auszug konkret?
Der Auszug zeigt, wem das Grundstück gehört, ob andere Rechte darauf lasten (z. B. Wegerechte oder Leitungsrechte) und ob noch Bankschulden im Grundbuch stehen. Er ist das wichtigste Dokument beim Immobilienkauf.
Warum ist er so wichtig?
Wer einen Grundbuchauszug nicht versteht, kauft möglicherweise eine Immobilie mit versteckten Schulden oder einem Wohnrecht für die Oma des Vorbesitzers. Das klingt absurd – passiert aber regelmäßig.
Gibt es das Grundbuch auch online?
Ja! Viele Bundesländer bieten seit 2022–2024 Online-Abruf über Serviceportale an (z. B. grundbuch-online.de in Bayern oder SolumSTAR-Portale in anderen Ländern). Das elektronische Grundbuch (eGrundbuch) macht die Einsicht deutlich einfacher.
Was sagt das Gesetz?
Die Grundbuchordnung (GBO) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB §§ 873 ff.) regeln, was eingetragen wird und wer Einsicht bekommt. Eintragen darf nur, was rechtlich wirksam ist – das Grundbuch hat öffentlichen Glauben (§ 891 BGB).
Die Grundbuchordnung (GBO) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB §§ 873 ff.) regeln, was eingetragen wird und wer Einsicht bekommt. Eintragen darf nur, was rechtlich wirksam ist – das Grundbuch hat öffentlichen Glauben (§ 891 BGB). Mietvertrag-Klauseln oder einen Steuerbescheid können ebenfalls mit klaro.legal verstanden werden.
Aufbau des Grundbuchauszugs: Deckblatt & Bestandsverzeichnis
Jeder Grundbuchauszug ist gleich aufgebaut. Er besteht aus einem Deckblatt, einem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. Wenn du weißt, was wo steht, findest du sofort die relevanten Informationen.
Das Deckblatt
Hier steht, bei welchem Amtsgericht das Grundbuch geführt wird, wie die Gemarkung (der Ortsbezirk) heißt und welche Nummer das Grundbuchblatt hat. Das Deckblatt ist quasi die Adresszeile des Grundbuchs – nichts Spannendes, aber wichtig zur Identifikation.
Das Bestandsverzeichnis
Hier wird das Grundstück selbst beschrieben: Gemarkung, Flur, Flurstück, die Art der Nutzung (z. B. Wohngebäude, Ackerland) und die Größe in Quadratmetern. Wichtig: Eine Angabe von '0 m²' bedeutet nicht, dass das Grundstück keine Fläche hat – sie kann erscheinen wenn das Grundstück im Kataster noch nicht vollständig erfasst ist oder bei Sonderfällen wie Wohnungseigentum.
Die drei Abteilungen im Überblick
Nach dem Bestandsverzeichnis kommen die drei Abteilungen. Abteilung I: Eigentümer. Abteilung II: Rechte und Belastungen (außer Geldschulden). Abteilung III: Geldschulden wie Hypotheken und Grundschulden. Jede Abteilung hat eigene Spalten – dazu gleich mehr.
Welche Version brauchst du?
Beim Immobilienkauf brauchst du immer den aktuellen Auszug – möglichst nicht älter als 3 Monate. Ältere Auszüge können veraltete Einträge zeigen, die inzwischen gelöscht wurden – oder neue Einträge fehlen lassen.
Die drei Abteilungen des Grundbuchs einfach erklärt
Die drei Abteilungen sind das Herzstück des Grundbuchauszugs. Hier steckt alles drin, was beim Kauf wirklich zählt. Lass uns jede Abteilung in Alltagssprache übersetzen.

Abteilung I: Wem gehört die Immobilie?
Hier steht der Name des Eigentümers und der Grund, warum er Eigentümer geworden ist – z. B. 'Auflassung' (Kauf), 'Erbfolge' oder 'Zuschlag' (Zwangsversteigerung). Stehen mehrere Personen drin, sieht du auch deren Anteile (z. B. 'zu je 1/2').
Abteilung II: Rechte anderer auf dem Grundstück
Hier stehen Einschränkungen und Rechte, die nichts mit Geld zu tun haben. Beispiele: ein Wegerecht (Nachbar darf über das Grundstück), ein Wohnrecht (jemand darf lebenslang darin wohnen), eine Reallast (z. B. Pflegeverpflichtung) oder ein Vorkaufsrecht. Diese Einträge bleiben oft auch nach einem Verkauf bestehen!
Abteilung III: Schulden der Bank
Hier stehen Grundschulden und Hypotheken – also die Sicherheiten, die eine Bank für ein Darlehen ins Grundbuch hat eintragen lassen. Wichtig: Steht hier noch eine alte Grundschuld einer Ex-Bank, obwohl das Darlehen schon bezahlt ist, musst du aktiv eine Löschung beantragen. Das kostet Zeit und ca. 0,2 % der Grundschuldhöhe.
Beispiel: Was Sarah im Grundbuch fand
Sarah kauft ein Reihenhäuschen. Im Grundbuch steht in Abt. II ein 'Geh- und Fahrtrecht' für den Nachbarn. Das bedeutet: Der Nachbar darf den Weg neben ihrem Haus nutzen – für immer, egal wer das Haus besitzt. Das hätte sie fast übersehen. Arbeitsverträge verstehen funktioniert bei klaro.legal genauso einfach.
Was bedeuten die Spalten im Grundbuch?
Jede Abteilung ist in Spalten unterteilt. Wer weiß, was in welche Spalte gehört, liest einen Grundbuchauszug viel schneller. Hier ist eine Übersicht in Alltagssprache.
Spalte 'Laufende Nummer'
Jeder Eintrag bekommt eine Nummer. Daran erkennst du, in welcher Reihenfolge Einträge gemacht wurden – und ob ein Eintrag zu einem anderen gehört (z. B. eine Löschung bezieht sich auf Nummer 3).
Spalte 'Bezeichnung des Rechts' (Abt. II & III)
Hier steht, was eingetragen ist: z. B. 'Grundschuld über 200.000 Euro zugunsten der Musterbank AG' oder 'Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB'. Das ist die wichtigste Spalte – hier steht, was das Recht inhaltlich bedeutet.
Spalte 'Berechtigter'
Wer profitiert von dem eingetragenen Recht? Das kann die Bank sein (bei Grundschuld), der Nachbar (bei Wegerecht) oder eine Person (bei Wohnrecht). Dieser Name ist entscheidend – er sagt dir, wer Rechte an deiner künftigen Immobilie hat.
Spalte 'Tag der Eintragung'
Wann wurde der Eintrag gemacht? Ältere Einträge haben oft Priorität vor neueren ('Prioritätsprinzip'). Das ist relevant wenn mehrere Gläubiger Ansprüche auf die Immobilie haben.
Spalte 'Verweise / Hinweise'
Manchmal verweist ein Eintrag auf ein Beiblatt oder eine notarielle Urkunde. Das bedeutet: Die vollständigen Details stehen woanders – frag beim Grundbuchamt nach dem Dokument.
Unterstreichungen, Löschungen & rote Markierungen – was bedeuten sie?
Im Grundbuchauszug siehst du manchmal unterstrichene Texte, durchgestrichene Einträge oder rote Markierungen. Das verwirrt viele – dabei ist die Bedeutung ganz einfach.
Unterstrichener Text = noch aktiv
Was unterstrichen ist, gilt noch. Das Grundbuch kennzeichnet aktive Einträge mit einer Unterstreichung. Siehst du einen unterstrichenen Eintrag in Abt. III? Dann steht diese Schuld noch im Grundbuch.
Roter Strich oder Durchstreichung = gelöscht
Ein Eintrag mit rotem Strich oder Durchstreichung wurde gelöscht. Das bedeutet: Dieses Recht oder diese Schuld existiert rechtlich nicht mehr. Beim elektronischen Grundbuch wird statt Rot oft ein Hinweis 'gelöscht am [Datum]' gesetzt.
Rote Buchstaben oder Vermerke
Im älteren Papiergrundbuch bedeuten rote Buchstaben oft einen Löschungsvermerk oder einen Hinweis auf ein Beiblatt. Im elektronischen Grundbuch gibt es stattdessen digitale Statusmarkierungen.
Handschriftliche Einträge
Alte Grundbücher enthalten oft handschriftliche Ergänzungen. Diese sind genauso rechtlich wirksam wie getippter Text. Wenn du handschriftliche Einträge nicht lesen kannst, hilft das Grundbuchamt oder ein Notar.
Wichtiger Tipp: Nicht nur aktive Einträge lesen
Auch gelöschte Einträge können wichtige Hinweise geben. Ein gelöschtes Wohnrecht zeigt z. B., dass jemand früher ein Recht hatte – das kann bei Erbstreitigkeiten relevant sein.
Beglaubigt oder unbeglaubigt – wann brauche ich welchen?
Es gibt zwei Varianten des Grundbuchauszugs. Der Unterschied klingt technisch, ist aber praktisch sehr wichtig – vor allem wenn Behörden oder Banken den Auszug verlangen.
Der unbeglaubigte Auszug
Das ist eine einfache Kopie des Grundbuchblatts ohne amtlichen Stempel. Er reicht für die eigene Information – z. B. wenn du dir als Kaufinteressent einen Überblick verschaffen willst. Kosten: ca. 10–20 €.
Der beglaubigte Auszug
Dieser trägt das amtliche Siegel des Grundbuchamts und bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Du brauchst ihn z. B. für Banken (Kreditantrag), Erbauseinandersetzungen oder behördliche Verfahren. Kosten: ca. 20–30 € nach GNotKG.
Welchen brauchst du beim Immobilienkauf?
Für die eigene Prüfung reicht der unbeglaubigte Auszug. Dein Notar bestellt beim Kaufabschluss ohnehin einen aktuellen beglaubigten Auszug – das gehört zum Kaufprozess dazu.
Online bestellen – geht das?
In vielen Bundesländern ja. Über das jeweilige Serviceportal (z. B. grundbuch-online.de in Bayern) kannst du unbeglaubigte Auszüge digital abrufen – oft innerhalb von Minuten. Für beglaubigte Auszüge ist meist noch ein postalischer Weg nötig.
Grundbuchauszug anfordern: So geht's in 4 Schritten
Einen Grundbuchauszug anzufordern ist einfacher als gedacht. Wichtig: Du brauchst ein berechtigtes Interesse – als Kaufinteressent, Eigentümer oder Erbe hast du das automatisch.
Schritt 1: Amtsgericht herausfinden
Jedes Grundstück ist beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Welches das ist, hängt vom Ort der Immobilie ab. Eine Liste der Grundbuchämter findest du auf den Webseiten der jeweiligen Landesjustizverwaltungen.
Schritt 2: Grundbuchblattnummer kennen
Du brauchst die genaue Bezeichnung des Grundstücks: Gemarkung, Flur und Flurstücknummer oder die Grundbuchblattnummer. Diese Angaben findest du im Kaufangebot des Maklers oder beim Verkäufer.
Schritt 3: Antrag stellen
Stelle den Antrag schriftlich (Brief, Fax oder Online-Portal) beim Grundbuchamt. Begründe kurz dein berechtigtes Interesse – z. B. 'Kaufinteresse an dem Grundstück'. Lege eine Kopie deines Ausweises bei.
Schritt 4: Gebühr bezahlen & Auszug erhalten
Die Gebühr beträgt ca. 10–30 € je nach Art des Auszugs (GNotKG Anlage 2). Du zahlst per Überweisung oder vor Ort. Der Auszug kommt per Post oder – bei Online-Portalen – direkt als PDF.
Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt oder Notar. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, jedoch können sich Gesetze und Rechtsprechung ändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich an das zuständige Grundbuchamt oder einen Notar.
Was passiert, wenn du den Grundbuchauszug nicht verstehst?
Ein unverstandener Grundbuchauszug kann teuer werden. Hier sind die häufigsten Risiken, die Käufer übersehen – und was sie bedeuten.
Häufigste Fehler beim Lesen des Grundbuchauszugs
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
klaro.legal
Verstecktes Wegerecht
In Abt. II steht ein 'Geh- und Fahrtrecht' für den Nachbarn. Das bedeutet: Er darf deinen Weg benutzen – auch nach dem Kauf, für immer. Solche Rechte senken den Wert der Immobilie und können zu Streit führen.
Lebenslanges Wohnrecht
Steht in Abt. II ein 'Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB', darf die berechtigte Person lebenslang in der Immobilie wohnen. Das gilt auch nach dem Kauf. Prüfe immer, ob solche Einträge noch aktiv (unterstrichen) sind.
Alte Grundschuld der Ex-Bank
Das Darlehen ist seit Jahren abbezahlt, aber die Grundschuld steht noch im Grundbuch? Das ist ein klassischer Fall. Die Bank hat kein automatisches Löschungsrecht – der Eigentümer muss aktiv die Löschung beantragen. Wenn du kaufst, ohne das zu klären, übernimmst du den Aufwand.
Vorkaufsrecht einer Gemeinde
Viele Gemeinden haben gesetzliche Vorkaufsrechte bei bestimmten Grundstücken. Steht ein solches in Abt. II, kann die Gemeinde in deinen Kaufvertrag eintreten – du bekommst das Geld zurück, aber nicht die Immobilie.
Reallast: Pflegeverpflichtung oder Rentenanspruch
Eine Reallast verpflichtet den Eigentümer zu wiederkehrenden Leistungen – z. B. eine monatliche Zahlung an den Vorbesitzer oder eine Pflegeverpflichtung. Das geht auf dich als neuen Eigentümer über!
Ein unverstandener Grundbuchauszug kann teuer werden. Hier sind die häufigsten Risiken, die Käufer übersehen – und was sie bedeuten. Alte Grundschuld der Ex-Bank
Was ist eine Auflassungsvormerkung – und warum ist sie wichtig?
Die Auflassungsvormerkung ist ein Begriff, der fast jeden verwirrt. Dabei ist die Idee dahinter ganz einfach – und beim Immobilienkauf extrem wichtig für dich als Käufer.
Was bedeutet 'Auflassungsvormerkung'?
Stell dir vor, du kaufst ein Haus. Der Kaufvertrag ist unterschrieben, aber du bist noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Das dauert Wochen. In dieser Zeit schützt dich die Auflassungsvormerkung: Sie steht in Abt. II und blockiert das Grundbuch für alle anderen.
Wie funktioniert sie konkret?
Der Notar lässt die Auflassungsvormerkung direkt nach dem Kaufvertrag ins Grundbuch eintragen. Ab diesem Moment kann der Verkäufer das Grundstück nicht mehr an jemand anderen verkaufen oder neu belasten. Du bist abgesichert – auch bevor du offiziell Eigentümer bist.
Wann wird sie gelöscht?
Die Auflassungsvormerkung wird gelöscht, sobald du als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen bist. Dann hat sie ihren Zweck erfüllt. Steht sie noch drin obwohl du schon Eigentümer bist, ist das ein Versehen – frag den Notar.
Was passiert ohne Auflassungsvormerkung?
Ohne Schutz durch die Auflassungsvormerkung könnte ein unehrlicher Verkäufer das Grundstück theoretisch doppelt verkaufen. Wer zuerst im Grundbuch steht, gewinnt (§ 873 BGB). Deshalb ist die Vormerkung kein nettes Extra – sie ist Pflicht.
Der Notar lässt die Auflassungsvormerkung direkt nach dem Kaufvertrag ins Grundbuch eintragen. Ab diesem Moment kann der Verkäufer das Grundstück nicht mehr an jemand anderen verkaufen oder neu belasten. Du bist abgesichert – auch bevor du offiziell Eigentümer bist. Was bedeutet 'Auflassungsvormerkung'?