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Maklergebühr verstehen

Provision, Maklervertrag und Klauseln — kostenlos in Alltagssprache erklärt.

Die Maklergebühr ist oft der größte Nebenposten beim Immobilienkauf oder bei der Wohnungssuche. Doch wer zahlt eigentlich, wie viel ist normal, und wann darf ein Makler überhaupt etwas verlangen? Dieser Ratgeber erklärt alles in einfacher Sprache.

Zuletzt aktualisiert

Was ist eine Maklergebühr?

Eine Maklergebühr ist die Provision, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung bekommt. Sie wird nur fällig, wenn durch seine Tätigkeit tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wird. Rechtlich handelt es sich um einen sogenannten Maklervertrag nach § 652 BGB, der eine Besonderheit hat: Er verpflichtet den Makler nicht zu einer bestimmten Tätigkeit, sondern belohnt nur den Erfolg.

Nur bei Erfolg fällig

Ein Makler darf seine Provision erst verlangen, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Bloße Besichtigungen oder Gespräche ohne Abschluss begründen keinen Zahlungsanspruch. Das regelt § 652 BGB. Selbst wenn der Makler viel Zeit und Aufwand investiert hat, entsteht ohne Vertragsschluss kein Honoraranspruch.

Kausalität ist Pflicht

Die Vermittlung des Maklers muss ursächlich für den Vertragsschluss sein. Hat der Käufer die Immobilie schon vorher gekannt — etwa durch eigene Recherche oder einen Bekannten —, kann der Provisionsanspruch entfallen. Gerichte prüfen im Streitfall genau, ob der Makler tatsächlich den entscheidenden Kontakt hergestellt oder die Verhandlung maßgeblich gefördert hat.

Courtage oder Provision

Maklergebühr, Provision, Courtage — alle drei Begriffe meinen dasselbe. Sie bezeichnen die erfolgsabhängige Vergütung des Maklers für eine nachgewiesene Vermittlung. Der Begriff Courtage stammt historisch aus dem Handelsrecht, wird heute aber im Immobilienbereich synonym verwendet.

Schriftlich vereinbaren

Seit Dezember 2020 muss der Maklervertrag beim Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen schriftlich abgeschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung reicht dann nicht mehr aus. Fehlt die Schriftform, ist der gesamte Maklervertrag nach § 656a BGB unwirksam — der Makler kann dann grundsätzlich keine Provision verlangen, selbst wenn der Kauf zustande kommt.

Maklergebühr

Die Maklergebühr (auch Maklerprovision oder Courtage) ist die Vergütung, die ein Makler erhält, wenn er erfolgreich einen Kauf- oder Mietvertrag vermittelt hat. Sie entsteht erst, wenn ein Vertrag tatsächlich zustande kommt — nicht schon durch Besichtigungen, Beratungsgespräche oder das bloße Einstellen eines Exposés.

Wer zahlt die Maklerprovision? Kauf vs. Miete

Die Zahlungspflicht hängt davon ab, ob es um Kauf oder Miete geht. Zwei verschiedene Gesetze regeln das — mit unterschiedlichen Ergebnissen und unterschiedlicher Entstehungsgeschichte: Beim Mietrecht gilt das Bestellerprinzip bereits seit 2015, beim Immobilienkauf erst seit Ende 2020.

Wer zahlt

Beim KaufKäufer und Verkäufer teilen sich die Provision je zur Hälfte — seit dem Gesetz vom 23.12.2020. Vorher konnte die gesamte Provision oft allein dem Käufer aufgebürdet werden, was der Gesetzgeber als unausgewogen ansah.
Bei der MieteWer den Makler beauftragt hat, zahlt. Das ist meist der Vermieter (Bestellerprinzip seit 01.06.2015). Der Gedanke dahinter: Wer die Leistung bestellt, soll auch dafür bezahlen.

Gesetzliche Grundlage

Beim KaufGesetz über Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§§ 656a–656d BGB).
Bei der Miete§ 2 Abs. 1a WoVermG: Der Mieter darf nur zahlen, wenn er den Makler selbst beauftragt hat.

Höchstbetrag

Beim KaufKein gesetzlicher Höchstbetrag. Üblich sind 3–7 % des Kaufpreises inkl. MwSt., je nach Bundesland. Die konkrete Höhe ergibt sich aus regional gewachsener Marktpraxis, nicht aus einer festen gesetzlichen Vorgabe.
Bei der MieteMaximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermG). Bei einer Nettokaltmiete von 1.000 € liegt die Höchstgrenze also bei 2.000 € zuzüglich 19 % MwSt., insgesamt 2.380 €.

Ausnahmen

Beim KaufGilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeimmobilien gelten andere Regeln — dort bleibt die Provisionsverteilung frei verhandelbar.
Bei der MieteBeauftragt der Mieter selbst einen Makler zur Wohnungssuche, kann er zur Zahlung verpflichtet sein. Das kommt etwa vor, wenn jemand einen Makler gezielt mit der Suche nach einer bestimmten Wohnung beauftragt.

Wie hoch ist die Maklergebühr? Berechnung Schritt für Schritt

Die Höhe der Provision variiert je nach Bundesland und Vereinbarung. So lässt sich der Betrag konkret ausrechnen — anhand eines durchgehenden Beispiels mit einer Eigentumswohnung.

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Schritt 1: Kaufpreis feststellen

Basis der Berechnung ist der vereinbarte Kaufpreis, wie er im notariellen Kaufvertrag steht — nicht etwa der ursprüngliche Angebotspreis. Beispiel: Eine Eigentumswohnung kostet 400.000 €.

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Schritt 2: Provisionssatz kennen

Je nach Bundesland liegt die Gesamtprovision zwischen 3,57 % und 7,14 % inkl. MwSt. In Bayern, NRW und vielen anderen Ländern sind 7,14 % Gesamtprovision üblich. In Berlin, Brandenburg und Hamburg waren teils niedrigere Sätze üblich. Diese Prozentsätze sind keine gesetzlichen Festwerte, sondern haben sich regional als Marktstandard etabliert.

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Schritt 3: Halbteilung anwenden

Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlt jede Seite maximal die Hälfte. Bei 7,14 % Gesamtprovision trägt der Käufer also 3,57 % des Kaufpreises, den gleichen Anteil trägt der Verkäufer. Eine höhere Käuferbeteiligung ist seit der Gesetzesänderung unzulässig.

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Schritt 4: Betrag ausrechnen

400.000 € × 3,57 % = 14.280 € Käuferanteil. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € wären es 10.710 €, bei 500.000 € wären es 17.850 €. Der Verkäufer zahlt in allen drei Beispielen denselben Betrag wie der Käufer.

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Schritt 5: Fälligkeit prüfen

Die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist. Viele Maklerverträge knüpfen die Zahlung zudem an den Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer oder an die Eintragung im Grundbuch — das genaue Fälligkeitsdatum steht im jeweiligen Maklervertrag.

Maklervertrag: Klauseln in Klartext

Maklerverträge enthalten oft Formulierungen, die auf den ersten Blick schwer verständlich sind. So übersetzt klaro.legal die wichtigsten Klauseln in Alltagssprache — Klausel für Klausel, ohne Bewertung des Einzelfalls.

Alleinauftrag

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vermarktung ausschließlich dem Makler zu überlassen und während der Laufzeit keine anderen Makler zu beauftragen.

Während der Vertragslaufzeit darf kein anderer Makler eingeschaltet werden. Verkauft der Eigentümer selbst, kann trotzdem eine Provision fällig werden — das steht oft im Kleingedruckten als sogenannte 'erweiterte Alleinauftragsklausel'.

Provisionspflicht bei Eigenverkauf

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber das Objekt an eine Person veräußert, der der Makler das Objekt nachgewiesen hat.

Wenn der Makler einen Interessenten gezeigt hat und später direkt an diese Person verkauft wird, entsteht trotzdem ein Provisionsanspruch — auch ohne weitere Vermittlungstätigkeit des Maklers zwischen Nachweis und Vertragsschluss.

Reservierungsgebühr

Zur Reservierung des Objekts bis zum Notartermin wird eine Reservierungsgebühr von X Euro vereinbart, die auf die Maklerprovision angerechnet wird.

Eine Reservierungsgebühr vor Vertragsschluss ist in der Regel unzulässig. Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung des BGH oft unwirksam, weil sie faktisch das Erfolgsprinzip des § 652 BGB umgehen — der Makler würde vorab kassieren, ohne dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Ein online oder telefonisch abgeschlossener Maklervertrag kann 14 Tage lang widerrufen werden, ohne dass ein Grund genannt werden muss. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Frist laut § 356 Abs. 3 BGB erheblich — in solchen Fällen kann das Widerrufsrecht sogar über ein Jahr fortbestehen.

Aufwandspauschale

Im Falle des Widerrufs oder der Kündigung hat der Makler Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Aufwendungen.

Manche Makler verlangen eine Kostenpauschale, auch wenn kein Vertrag zustande kommt oder der Vertrag widerrufen wird. Solche Klauseln sind häufig unwirksam, insbesondere wenn sie faktisch das Widerrufsrecht wirtschaftlich entwerten.

Checkliste: Diese Maklergebühren sind unzulässig

Nicht jede Forderung eines Maklers ist rechtens. Diese Punkte helfen dabei zu erkennen, wann eine Gebühr unzulässig sein kann — auf Basis der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung.

Provision ohne Vertragsabschluss

Ein Makler darf keine Provision fordern, wenn kein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Besichtigungsgebühren, Beratungspauschalen oder Gebühren für das Erstellen eines Exposés sind grundsätzlich unzulässig, solange kein Erfolg im Sinne des § 652 BGB vorliegt.

Reservierungsgebühr vor Notartermin

Gebühren nur zur Reservierung einer Immobilie — ohne echte Gegenleistung — sind nach der BGH-Rechtsprechung in der Regel unwirksam, selbst wenn sie später auf die Provision angerechnet werden sollen.

Mieter zahlt bei Vermieter-Auftrag

Hat der Vermieter den Makler beauftragt, darf der Makler vom Mieter keine Provision verlangen. Das ist seit 2015 verboten (§ 2 Abs. 1a WoVermG). Umgehungsversuche, etwa über sogenannte Schein-Suchaufträge des Mieters, sind ebenfalls unzulässig.

Mietprovision über zwei Nettokaltmieten

Bei Mietwohnungen ist die Provision auf zwei Nettokaltmieten plus MwSt. begrenzt. Höhere Forderungen verstoßen gegen § 3 Abs. 2 WoVermG, unabhängig davon, wie die Provision im Vertrag bezeichnet wird.

Provision ohne schriftlichen Vertrag beim Kauf

Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen muss der Maklervertrag seit 2020 schriftlich abgeschlossen sein. Fehlt die Schriftform, ist der Vertrag unwirksam — ein bloßer E-Mail-Wechsel kann je nach Ausgestaltung ausreichen oder eben nicht.

Maklergebühr verstehen: Provisionsvertrag und Maklervertrag erklärt

Maklervertrag widerrufen oder kündigen

Wer einen Maklervertrag online oder telefonisch abgeschlossen hat, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Auch eine Kündigung ist unter bestimmten Bedingungen möglich, abhängig von der vertraglich vereinbarten Auftragsform.

14 Tage Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen — also online, per E-Mail oder Telefon abgeschlossenen Maklerverträgen — gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss (§ 355 BGB). Bei persönlich in den Geschäftsräumen des Maklers unterschriebenen Verträgen besteht dieses Widerrufsrecht dagegen grundsätzlich nicht.

Verlängerte Frist bei fehlender Belehrung

Hat der Makler nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, beginnt die 14-Tage-Frist nicht zu laufen. Die Widerrufsmöglichkeit bleibt dann deutlich länger bestehen — nach § 356 Abs. 3 BGB maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Kündigung des Alleinauftrags

Ein Alleinauftrag hat eine bestimmte Laufzeit, häufig sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann er gekündigt werden. Für die Dauer des Auftrags ist eine ordentliche Kündigung oft ausgeschlossen, ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt davon regelmäßig unberührt.

Kosten nach Kündigung

Hat der Makler bereits nachweisbaren Aufwand betrieben, können auch nach einer Kündigung Kosten anfallen — sofern das im Vertrag wirksam vereinbart wurde. Pauschale Aufwandsersatzklauseln ohne konkreten Nachweis der Kosten sind dagegen häufig unwirksam.

Maklergebühr verstehen: Provisionsvertrag und Maklervertrag erklärt

Maklergebühr steuerlich absetzen

Ob die Maklergebühr steuerlich geltend gemacht werden kann, hängt vom Verwendungszweck der Immobilie ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht — entscheidend ist, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder beruflich veranlasst bezogen wird.

Vermietete Immobilien

Wer eine Immobilie kauft oder vermietet, um daraus Mieteinnahmen zu erzielen, kann die Maklerprovision als Werbungskosten oder Anschaffungsnebenkosten steuerlich berücksichtigen. Bei einem Kauf zählt die Provision meist zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Abschreibung (AfA) verteilt geltend gemacht, nicht auf einmal im Jahr der Zahlung.

Selbst genutztes Eigentum

Beim Kauf einer selbst genutzten Immobilie ist die Maklerprovision in der Regel nicht abzugsfähig. Sie erhöht jedoch die Anschaffungskosten und ist damit bei einem späteren Verkauf relevant, etwa für die Berechnung eines möglichen Veräußerungsgewinns.

Umzug aus beruflichen Gründen

Maklerkosten für eine neue Mietwohnung können als Werbungskosten absetzbar sein, wenn der Umzug überwiegend beruflich veranlasst ist — etwa bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer erheblichen Verkürzung des Arbeitswegs.

Im Zweifel: Steuerberater fragen

Die steuerliche Behandlung hängt stark vom Einzelfall ab, etwa von Nutzungsart, Zeitpunkt des Erwerbs und individueller Situation. Für eine verbindliche Einordnung im konkreten Fall ist eine steuerliche Fachberatung der richtige Ansprechpartner.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Provision entsteht nicht sofort — sie durchläuft mehrere Stationen, von der Beauftragung bis zur tatsächlichen Zahlung. Dieser Ablauf ist beim Immobilienkauf typisch.

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Maklervertrag abschließen

Mit der Unterschrift unter den Maklervertrag startet die Zusammenarbeit. Noch keine Provision fällig — der Vertrag begründet zunächst nur die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit.

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Nachweis oder Vermittlung

Der Makler zeigt die Immobilie nach oder führt die Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer. Der Anspruch entsteht noch nicht, auch wenn bereits erheblicher Aufwand betrieben wurde.

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Notarieller Kaufvertrag

Erst wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist, entsteht der Provisionsanspruch. Das ist der entscheidende Moment — vorherige mündliche Einigungen reichen dafür nicht aus.

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Rechnung des Maklers

Der Makler stellt eine Rechnung aus, in der Regel mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Üblich ist eine Zahlungsfrist von etwa 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

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Zahlung

Manche Verträge knüpfen die Fälligkeit an den Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer oder an die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Dann zahlt der Käufer die Provision erst nach seiner eigenen Kaufpreiszahlung beziehungsweise nach dem entsprechenden vertraglich definierten Ereignis.

Maklergebühr verstehen: Provisionsvertrag und Maklervertrag erklärt

Checkliste: Das muss im Maklervertrag stehen

Ein wirksamer Maklervertrag enthält bestimmte Mindestangaben. Diese fünf Punkte sind beim Durchlesen besonders wichtig, um den Vertrag inhaltlich einzuordnen.

Schriftform eingehalten

Bei Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Maklervertrag schriftlich vorliegen. Eine E-Mail oder ein unterschriebenes Dokument genügt in der Regel, eine rein mündliche Absprache dagegen nicht.

Provisionshöhe klar benannt

Der Prozentsatz und die Berechnungsbasis müssen eindeutig stehen, also zum Beispiel '3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer'. Vage Formulierungen wie 'ortsübliche Provision' können zu Streit führen, weil unklar bleibt, welcher Betrag konkret gemeint ist.

Widerrufsbelehrung enthalten

Bei Fernabsatzverträgen muss eine vollständige Widerrufsbelehrung beiliegen, inklusive Muster-Widerrufsformular. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich.

Laufzeit und Kündigung geregelt

Alleinaufträge haben eine Laufzeit, häufig zwischen drei und sechs Monaten. Es sollte klar erkennbar sein, wann der Auftrag endet und wie er beendet werden kann, inklusive etwaiger Verlängerungsklauseln.

Keine unzulässigen Extragebühren

Aufwandspauschalen, Besichtigungsgebühren oder Reservierungsgebühren ohne echte Gegenleistung sind häufig unwirksam und gelten als Hinweis darauf, den betreffenden Passus genauer zu lesen.

Primärquellen & weiterführende Informationen

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Verwandte Ratgeber

Häufige Fragen zur Maklergebühr

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hauskauf?

Die Gesamtprovision liegt je nach Bundesland zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt. Seit Dezember 2020 darf der Käufer beim Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern maximal die Hälfte der vereinbarten Gesamtprovision zahlen, den Rest trägt der Verkäufer.

Muss ich dem Makler etwas zahlen, wenn kein Kauf zustande kommt?

Nein. Die Maklerprovision wird nur fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag tatsächlich abgeschlossen wird. Bloße Besichtigungen oder Gespräche begründen keinen Anspruch, selbst wenn der Makler dabei bereits viel Aufwand betrieben hat. Das ist in § 652 BGB geregelt.

Muss der Mieter dem Makler eine Provision zahlen?

Nur dann, wenn der Mieter den Makler selbst beauftragt hat. Hat der Vermieter den Makler beauftragt, darf dieser vom Mieter keine Gebühr verlangen. Das gilt seit dem Bestellerprinzip vom 01.06.2015 (§ 2 Abs. 1a WoVermG).

Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?

Ja, wenn der Vertrag online, per E-Mail oder Telefon abgeschlossen wurde, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss (§ 355 BGB). Hat der Makler keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt, verlängert sich diese Frist erheblich, unter Umständen um bis zu zwölf Monate.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Die Provision wird fällig, wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet wurde und der Makler eine Rechnung stellt. Manche Verträge sehen vor, dass die Zahlung erst nach Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer oder nach Grundbucheintragung zu leisten ist.

Kann man die Maklerprovision verhandeln?

Grundsätzlich ist die Provision frei verhandelbar, da es keinen gesetzlichen Festsatz gibt. In der Praxis gibt es regional übliche Sätze. Manche Makler sind zu Verhandlungen bereit, insbesondere bei hochpreisigen Immobilien oder günstigen Marktbedingungen mit hoher Nachfrage nach Maklerleistungen.

Ist eine Reservierungsgebühr des Maklers zulässig?

In der Regel nein. Reservierungsgebühren ohne echte Gegenleistung vor Vertragsschluss hat der BGH in mehreren Entscheidungen für unwirksam erklärt. Sie gelten als unzulässige Umgehung des Erfolgsprinzips aus § 652 BGB.

Kann ich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

Das hängt vom Verwendungszweck ab. Bei vermieteten Immobilien ist die Provision als Werbungskosten oder Anschaffungsnebenkosten steuerlich berücksichtigungsfähig, meist verteilt über die Abschreibungsdauer. Bei selbst genutztem Eigentum ist ein direkter Abzug in der Regel nicht möglich.

Was passiert, wenn ich den Maklervertrag kündige?

Beim Alleinauftrag ist eine Kündigung während der vereinbarten Laufzeit meist ausgeschlossen. Nach Ablauf ist er kündbar. Hat der Makler bereits Aufwand betrieben, können wirksam vereinbarte Kostenerstattungsklauseln greifen — vorausgesetzt, diese sind nicht unwirksam formuliert.

Muss der Maklervertrag beim Hauskauf schriftlich sein?

Ja, seit dem 23. Dezember 2020 ist die Schriftform für Maklerverträge beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 656a BGB). Ohne schriftlichen Vertrag ist die Provisionsvereinbarung unwirksam, auch wenn der Kauf am Ende zustande kommt.

Dieser Ratgeber erklärt allgemeine Zusammenhänge und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deinem Maklervertrag wende dich an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.